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Windenergie: Kritik an Länderöffnungsklausel

am Freitag, 23.05.2014 - 07:25 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die geplante Länderöffnungsklausel beim Mindestabstand von Windkraftanlagen stieß bei einer Anhörung des Umweltauschusses vornehmlich auf Ablehnung.

Die Pläne der Bundesregierung, eine Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen, etwa Dörfern und Städten, einzuführen, stoßen bei Wirtschafts- und Rechtsexperten sowie bei Vertretern von Umwelt- und kommunalen Spitzenverbänden einhellig auf Ablehnung.
 
In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses kritisierten die Sachverständigen den Gesetzentwurf der Großen Koalition als unnötig und verfassungswidrig und warnten zudem vor einer Gefährdung der Energiewende. Anders als vom Gesetzgeber intendiert, werde eine Länderöffnungsklausel die Akzeptanz von Windkraftanlagen bei der Bevölkerung nicht etwa erhöhen, sondern deutlich verringern, mahnten sie. So würden sich einzelne Bundesländer ganz aus der Nutzung von Windkraft verabschieden, während andere künftig die Lasten trügen.

"Länderöffnungsklausel gefährdet Akzeptanz"

Nach Ansicht von Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände würde eine Länderöffnungsklausel zu einem ungleichen Wettbewerb zwischen den Ländern führen. Windenergieanlagen würden in der Folge in den Ländern errichtet, die keine entsprechenden Abstandsregelungen haben. In den Bundesländern, die von der Regelung Gebrauch machen, würde hingegen wegen der zu erwartenden drastischen Reduktion potentieller Flächen die Errichtung von Windenergieanlagen erheblich erschwert und Investitionen würden abwandern.

"Moralisch-ethische Verantwortung"

"Der Gesetzentwurf erweist der Akzeptanz von Windenergie einen Bärendienst", urteilte Franz Josef Tigges vom Bundesverband WindEnergie e.V. Wenn, wie in Bayern geplant, ein Mindestabstand von zwei Kilometern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen umgesetzt werde, drohe eine massive Reduzierung der verfügbaren Flächen für den Ausbau der Windenergie.

Herbert Barthel vom Bund Naturschutz Bayern e.V. appellierte an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zurückzunehmen. Vorgaben für einen hohen Abstand von Windenergieanlagen zu baulichen Nutzungen würden die Windparks weiter in die Natur verdrängen, in Gebiete mit großer Bedeutung für den Landschafts- und Naturschutz. Außerdem gebe es eine "moralisch-ethische Verantwortung", den Strom dort herzustellen, wo er verbraucht werde.

"Verfassungswidriger Eingriff"

Tine Fuchs vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie Professor Ulrich Battis von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz verwiesen über die genannten Bedenken hinaus auf rechtliche Probleme. Die Schaffung einer neuen Regelungskompetenz der Länder greife in die kommunale Planungshoheit gemäß Artikel 28 Absatz zwei des Grundgesetzes ein, warnte Fuchs. Bislang könnten allein die Städte und Gemeinden für das Gemeindegebiet die Standorte für Windenergieanlagen vorgeben und Abstände zu Wohngebäuden definieren. Mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderung des Baugesetzbuches erhielten die Länder aber eine eigene Regelungsbefugnis, die sich unmittelbar auf die Flächennutzungsplanung beziehungsweise die Planung des Außenbereichs einer Gemeinde auswirke.
 
Laut Battis drohten durch "einen unverhältnismäßigen und daher verfassungswidrigen Eingriff in die kommunale Planungshoheit" vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht.

"Immer höhere Anlagen bedrängen die Menschen"

Für die Gesetzesinitiative der Bundesregierung sprachen sich hingegen die geladenen drei Vertreter von Bürgerinitiativen aus. "Jede weitere Windkraftanlage ist unsinnig", betonte etwa Markus Pfitsch von der Bundesinitiative Vernunftkraft, der sich inzwischen 362 Bürgerinitiativen angeschlossen haben. Die heutigen, immer höheren Windkraftanlagen reduzierten die Lebensqualität in der unmittelbaren Wohnumgebung und schädigten die Gesundheit der Bewohner durch Lärm und niederfrequente Schallemissionen, den sogenannten Infraschall.
 
Auch Jenner Zimmermann von der Bürgerinitiative "Keine neuen Windräder in Crussow" verwies darauf, dass die immer höheren Anlagen die Menschen und ihre Häuser bedrängten, "Dauerlärmbelastung, Schattenwurf und Infraschall" erzeugten. Ein gesetzlicher Mindestabstand ist daher aus seiner Sicht "ein dringend notwendiger Schritt in Richtung Schutz des Menschen".


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