Windräder: Hier wurde der Mindestabstand zu Wohnsiedlungen abgeschafft

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit breiter Mehrheit den pauschalen 1.000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen abgeschafft. Damit dürfen Windräder in Nordrhein-Westfalen künftig unter strengen Voraussetzungen näher an Wohnhäuser heranrücken.
In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen pauschalen 1.000-Meter-Abstand mehr zu Wohnhäusern. Für den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen stimmten letzte Woche 148 von 170 Abgeordneten. Auch die SPD als größte Oppositionsfraktion schloss sich dem Gesetzentwurf an. Lediglich FDP und AfD stimmten laut Proplanta dagegen.
In NRW, Saarland und Sachsen-Anhalt keine Mindestabstände mehr
NRW ist nach einer Übersicht des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE) mit dieser Entscheidung künftig neben dem Saarland und Sachsen-Anhalt eines der wenigen Bundesländer, die keine pauschalen Abstandsvorgaben von Windrädern zu Wohnsiedlungen mehr haben.
Abstandsvorgaben oder Empfehlungen von wenigen Hundert bis zu 1.000 Metern gibt es allerdings noch in fast allen Bundesländern.
Wegen Lärmschutz: mehrere Hundert Meter weiterhin Vorschrift
Wegen strenger Vorschriften etwa zum Lärmschutz werden Windanlagen nach Einschätzung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) aber auch in NRW künftig in der Regel mehrere Hundert Meter von Wohnbebauungen entfernt stehen.
Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung in NRW gilt die Regel: die dreifache Höhe des Windrads ist weiterhin als Abstand einzuhalten.
Bei Erneuerung älterer Windräder wurde Regel bereits gekippt
Der Wegfall der 1.000-Meter-Abstandsregel soll dem Ausbau der Windkraft in NRW einen Schub geben. Bei der Erneuerung älterer Windanlagen wurde die Regel bereits gekippt. Besonders in der CDU hatte es zunächst Bedenken gegen die Abschaffung des Mindestabstands gegeben. In NRW soll künftig der Ausbau der Windkraft durch regionale Flächenvorgaben gesteuert werden, so Proplanta.
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