Die Anhörung konzentrierte sich auf die Alterssicherung der Landwirte durch die Hofabgabeklausel. Diese regelt bisher, dass Landwirte mit 65 nur dann die Bauernrente bekommen, wenn sie ihren Betrieb verpachten, verkaufen oder an einen Nachfolger übergeben. Nun ist geplant, die Abgabemöglichkeiten zwischen Ehegatten zu erleichtern, um dadurch auch eigenständige Rentenansprüche der Ehegatten zu stärken.
Zu den Verteidigern der Hofabgabeklausel gehört der Bund der deutschen Landjugend e.V. (BDL). Ohne die Hofabgabeklausel würde eine Hofübergabe häufig erst im hohen Alter passieren. Unternehmerische Verantwortung in jungen Jahren sei aber eine Voraussetzung dafür, "dass wir unsere Betriebe erfolgreich entwickeln", heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) fänden derzeit rund zwei Drittel der Landwirte keinen Nachfolger für die Hofbewirtschaftung, deshalb sei die Klausel nicht mehr zeitgemäß.
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