Damit wird die mit der Krise um die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) eingeführte Verbotsregelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch gestrichen. Daneben regelt das Gesetz ein Verbot der Schlachtung von hochträchtigen Tieren. Diese dürfen künftig im letzten Drittel ihrer Trächtigkeit nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden. Ausgenommen von der Regelung sind Schafe und Ziegen. Weiter zulässig sind zudem Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind.
Die Ausnahmeregelung für Schafe und Ziegen begründete der CDU-Politiker mit dem Fehlen praktikabler Methoden zur Trächtigkeitsuntersuchung bei diesen Tierarten. Hier sei noch eine intensive Forschung vonnöten. Die SPD erinnerte an den mühsamen Gesetzgebungsprozess. Erst nach „anderthalb Jahren hartem Ringen mit der Union“ sei es gelungen, dem Schlachten trächtiger Nutztiere ein Ende zu bereiten, kritisierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ute Vogt. Der erzielte Kompromiss sei hart von der SPD erkämpft worden, nachdem es bis zuletzt innerhalb der CDU/CSU-Fraktion Widerstand gegen die Maßnahmen gegeben habe.