Wie das Land Baden-Württemberg auf seiner Homepage mitteilt, hat sich in Frankreich in der letzten Zeit an der Grenze zu Deutschland und zur Schweiz neben dem BT-Geschehen des Serotyps 8 (BTV8) auch der Serotyp 4 (BTV4) ausgebreitet. In der Schweiz gab es Ende 2017 bereits zwei Ausbrüche verursacht durch den Serotyp 8.
Die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit werde dringend empfohlen, so der Minister Peter Hauck.
Freiwillige Impfung anmelden
Die Tierhalter sollten deshalb bis Mitte Februar die freiwillige Impfung bei ihrem Tierarzt anmelden. Die Impfstoffbestellung und Impfung wird dann von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen.
Durch die Schutzimpfung kann die Erkrankungen empfänglicher Tiere vorgebeugt werden. Darüber hinaus ist das Verbringen geimpfter Tiere aus einem Restriktionsgebiet unter erleichterten Bedingungen möglich.
Im letzten Jahr wurden in Baden-Württemberg circa 550.000 Rinder, Schafe und Ziege geimpft. Damit dieser Impfschutz aufrechterhalten bleibt, müssen diese Tiere innerhalb von zwölf Monaten nachgeimpft werden. Tiere, die noch keine Impfung erhalten haben, müssen mit zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen grundimmunisiert werden. Gegen beide Virustypen, BTV-4 und BTV-8, stehen Impfstoffe mehrerer Hersteller zur Verfügung.
Finanzielle Anreize
Auch 2018 gibt es eine finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für die Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen geben. Die Tierseuchenkasse wird bei Rindern 0,50 € pro Impfvorgang und bei Schafen 0,25 € pro Impfvorgang erstatten. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Impfung bei Rindern mit 0,50 € und bei Schafen und Ziegen mit 0,40 € pro Impfvorgang“, sagte Minister Peter Hauk.
Handel wäre eingeschränkt
Sofern in Baden-Württemberg wegen eines BT-Ausbruchs im Land oder angrenzenden Regionen eine Restriktionszone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern errichtet werden müsste, würde dies den Tierhandel erheblich beeinträchtigen. Empfängliche Tiere dürfen aus einer Restriktionszone nur verbracht werden, wenn sie einen gültigen Impfstatus gegen den jeweiligen Serotyp der Blauzungenkrankheit haben oder negativ darauf untersucht worden sind.