Hier gelten gewisse Verbringungsbeschränkungen von Wiederkäuern. Wie das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nun mitteilt, können ab dem 18. Mai Kälber aus den Restriktionszonen in freie Gebiete in Deutschland nur noch dann verbracht werden, wenn sie von geimpften Muttertieren stammen.
Hintergrund ist eine aktualisierte Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) nach der die bisher geltenden Verbringungsregelungen zwischen den Ländern nicht mehr aufrechterhalten werden können. Wie es heißt, stuft das FLI das Risiko der Verschleppung der Blauzungenkrankheit im Zeitraum von Mai bis Oktober aufgrund der Übertragung durch Insekten als hoch ein. Die bislang geltenden Verbringungsregelungen hätten vor der neuen Bewertung bis 30. Juni gegolten.
Bei der Beschaffung des Impfstoffs gibt es immer noch erhebliche Engpässe. In den Betrieben werden mehrere Tausend Kälber pro Woche stehen bleiben, wie Viehhandelsunternehmen befürchten.