Wie das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitteilt, können ab sofort keine Untersuchungen zur Blauzungenkrankheit (BTV) an Kälbern vor dem Handel aus der sogenannten Restriktionszone, mehr am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorgenommen werden. Alle Kapazitäten werden für die Corona-Untersuchungen gebraucht. Zudem sei auch das staatliche BTV-Monitoring eingestellt, in dessen Rahmen die Kosten für die notwendige Untersuchung bis dato vom Umweltministerium übernommen wurden, wenn die Kälber aus der Restriktionszone verbracht werden sollten und die Immunisierung des Muttertieres zum Zeitpunkt der Belegung noch nicht abgeschlossen war.
Alternative Lösungen gesucht
Seit Mitte Mai 2019 führt das LGL dieses BTV-Monitoring durch. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Geschehen in Bayern und der Notwendigkeit alle verfügbaren Laborplätze auf die Coronavirus SARS-CoV-2 Diagnostik zu konzentrieren, müssen die BTV-Untersuchungen am LGL sofort eingestellt werden. „Wir bitten in Anbetracht der aktuellen Umstände um Verständnis, dass diese Umsetzung ohne Vorankündigung erfolgen musste“, heißt es von Seiten der Behörde.
„Wir erkennen die außergewöhnlichen Umstände derzeit natürlich an. Dennoch erwarten wir vom Umweltministerium auch künftig die Milchviehhalter bei den Blauzungeuntersuchungen zu unterstützen. Hier müssen umgehend Lösungen gefunden werden, damit unsere Betriebe, die ohnehin schon stark unter Druck stehen, nicht weiter belastet werden“, sagt der BBV-Veredelungspräsident Gerhard Stadler.
TGD Bayern versucht BTV-Untersuchungen des LGL aufzufangen
Der TGD Bayern bemüht sich indes die BTV-Untersuchungen des LGL aufzufangen. „Wir wurden kurzfristig darüber informiert, dass das Monitoring zur Blauzunge vom Umweltministerium nicht mehr fortgeführt wird. Um die für die Vermarktung notwendigen Untersuchungen anbieten zu können, haben wir mit sehr großem Einsatz alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um den Milchviehaltern in der schwierigen Situation als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen“, betont der Geschäftsführer des TGD Bayern Dr. Andreas Randt auf Anfrage des Bayerischen Landwirtscahftlichen Wochenblatts.
Mit den Zuchtverbänden und mit dem BBV habe man nach einer tragfähigen Lösung gesucht. Es könne im Einzelfall zu Fristüberschreitungen kommen. Die Proben werden nach Eingang untersucht. Die notwendigen Angaben findet man im Internet unter: www.tgd-bayern.de. Untersuchungsbefunde werden keine erstellt, die Ergebnisse werden direkt in HIT eingetragen. Sollte es zu positiven Befunden kommen, oder sollte die Probe nicht untersuchbar sein, so wird der Einsender natürlich informiert. Die Untersuchung kostet künftig 8,90 Euro je Tier.
Folgen für die Kälbervermarkung
Der Zuchtleiter des Rinderzuchtverbandes Franken, Albrecht Strotz berichtet: „Die Proben der Tiere für die letzte Kälber-Vermittlungsaktion (kein normaler Markt) wurden allerdings noch zum LGL geschickt und dort untersucht. Bei zwölf Tieren kam das Ergebnis zu spät, so dass diese trotz Impfschutz im Restriktionsgebiet verkauft werden mussten. Für uns hat dies zur Folge, dass künftig Engpässe bei der Untersuchung zu befürchten sind. Dadurch werden Tiere mit Impfschutz vermehrt das Restriktionsgebiet nicht verlassen dürfen. Außerdem kostet die Untersuchung der Tiere mit Impfschutz, die bisher bei bei 40 000 Proben keinen einzigen Virusnachweis brachte, jetzt noch zusätzliches Geld für die Untersuchung.“
Strotz befürchte, dass die hohen Kosten für die Probenahme mit Versand und Untersuchung etliche Tierhalter dazu bringen werden, sich nicht mehr an der BTV-Impfung zu beteiligen, vor allem wenn sie ihre Kälber trotz Impfschutz nicht außerhalb der Restriktionszone verkaufen dürfen. Das wäre für ihn ein herber Rückschlag für die Bemühungen, das BTV auszurotten. „Man sollte überlegen, ob angesichts der bisherigen Untersuchungsergebnisse und den in den nächsten drei bis vier Monaten ohnehin abflauenden Bedarf an Untersuchungen mit vermehrtem Impfschutz der Muttertiere, nicht auf die PCR-Untersuchung im Interesse einer Weiterführung der Impfung ganz verzichtet werden kann“, fordert Strotz.