Nimmt man die Anbaustrukturen von 2010, so wären von der Begrenzung der Hauptkultur auf maximal 70 % der Ackerfläche 38 % der Betriebe betroffen. Um die vorgeschlagenen Vorgaben für die Anbaudiversifizierung einzuhalten, müsste weniger Mais angebaut werden (circa 113.000 Hektar, beziehungsweise 4,7 % der Maisanbaufläche von 2010).
Die Umsetzung der ökologischen Vorrangflächen laut Kommissions-Vorschlag (sieben Prozent der prämienberechtigten Fläche) würde in Deutschland rund 620.000 bis 755.000 ha erfordern. Bereits jetzt würden etwa zehn bis 15 % der Ackerbau- und Dauerkulturbetriebe (ohne besondere Berücksichtigung ökologischer Betriebe) die Vorgabe erfüllen. Es ist zu erwarten, dass eine Verlagerung von ökologischen Vorrangflächen auf weniger günstige Standorte durch Zupacht stattfinden wird. Dies wäre aus betriebswirtschaftlicher Sicht positiv zu sehen und kann auch aus ökologischer Sicht sinnvoll sein.
Fazit
Das "
Greening" der Direktzahlungen steht vor dem Grunddilemma, dass Umweltmaßnahmen in der 1. Säule prinzipiell leicht administrierbar sein müssen und damit meist weniger zielgerichtet sind als freiwillige Umweltmaßnahmen in der 2. Säule. Ein "Greening" der 1. Säule läuft damit immer Gefahr, nur eine scheinbare "Begrünung" mit hohen Mitnahmeeffekten zu sein oder die Umweltleistungen mit zu hohen Kosten zu erkaufen.
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