Sollte sich herausstellen, dass es ein
Wolf war, wird das Landwirtschaftsministerium prüfen, wie die betroffenen Nutztierbestände vor weiteren Übergriffen geschützt werden können. Hierzu gehören auch Überlegungen hinsichtlich möglicher Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Im Rahmen einer solchen Ausnahme könnte das Tier mit Gummigeschossen vergrämt oder sogar abgeschossen werden. Die rechtlichen Hürden für eine solche im Einzelfall zu erteilende Genehmigung sind allerdings sehr hoch, so dass über den Ausgang einer solchen Prüfung derzeit keine Aussagen getroffen werden können. ereits im ersten Wolfs-Managementprogramm, das gemeinsam mit Naturschützern, Tierhaltern und Ministerium erarbeitet worden war, war vereinbart worden, dass Wölfe, die durch problematisches Verhalten die Akzeptanz für die Wolfspopulation gefährden, im Einzelfall "entnommen", also geschossen werden dürften, unter Beachtung der strengen Ausnahmereglungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Instrument der Vergrämung soll - wann immer nötig und möglich - genutzt werden.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.