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Politik international

319 Euro je Hektar für deutschen Durchschnittsbetrieb

am Montag, 22.11.2010 - 09:57

Brüssel - Sollte sich an der bisherigen Agrarpolitik der Europäischen Union nichts ändern, würde die Betriebsprämie 2016 im EU-Durchschnitt 271 Euro je Hektar betragen beziehungsweise 5.300 Euro je Empfänger. Das geht aus aktualisierten internen Berechnungen der Brüsseler Generaldirektion Landwirtschaft hervor.

Geldscheine im Acker

Ohne Berücksichtigung eines Ausreißers würden die Beträge zwischen 95 Euro je Hektar (Euro/ha) in Lettland sowie rund 460 Euro je Hektar in Belgien und den Niederlanden schwanken. Die Durchschnittszahlung in Deutschland läge bei 319 Euro je Hektar beziehungsweise bei knapp 15.000 Euro pro Betrieb.

Alte Mitgliedsstaaten: Im Schnitt 295 Euro/ha

Insgesamt würden die alten Mitgliedsstaaten mit 295 Euro je Hektar etwa 40 Prozent mehr bekommen als die neuen: Der Osten der Gemeinschaft würde im Mittel mit 209 Euro je Hektar gefördert. Der Ausreißer ist Malta: Für die Mittelmeerinsel berechnen die Statistiker eine durchschnittliche Hektarzahlung von 800 Euro - trotzdem würde ein mittlerer Betrieb aufgrund äußerst kleiner Strukturen lediglich 1.038 Euro erhalten.

Alte Kalkulation Health Check: Durchschnittszalung 249 Euro/ha

Die Kalkulationen unterscheiden sich von jenen, die während des Health Check zirkulierten: Damals ermittelte die Europäische Kommission eine Durchschnittszahlung von 249 Euro/ha, wobei Griechenland und Malta die Liste mit jeweils 520 Euro/ha anführten. Die Hellenen liegen jetzt noch bei 384 Euro/ha.

Grund für Abweichungen: Berechnungsgrundlage geändert

Grund für die Abweichungen sind unterschiedliche Daten: Bei den früheren Schätzungen legte die Kommission die landwirtschaftliche Nutzfläche laut dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) zugrunde. Für die neuen Zahlen nutzte sie dagegen die potentiell förderfähige Fläche, also jene Areale, die tatsächlich zur Berechnung der Beihilfen herangezogen werden. Darin fehlen beispielsweise Gräben, Gebäude, Waldstücke oder Pferdekoppeln. Die potentiell förderfähige Fläche ist deshalb kleiner als die landwirtschaftliche Nutzfläche und spiegelt nach Ansicht von Kommissionsexperten die tatsächliche Situation genauer wider.

Schätzungen theoretisch: Beihilfeniveau wird sich zugunsten EU-12 verschieben

Allerdings sind die Schätzungen rein hypothetisch, da sich die Beihilfeniveaus im Zuge der anstehenden Agrarreform zugunsten der EU-12, also der Partnerländer, die 2004 und 2007 der Gemeinschaft beigetreten sind, verschieben dürften. Im Jahr 2016 erhalten erstmals alle derzeitigen EU-Mitgliedstaaten, also auch die erst 2007 beigetretenen Länder Rumänien und Bulgarien, ihre volle Agrarförderung aus Brüsseler Töpfen. Die EU-10 mit Beitritt im Jahr 2004 erreichen diesen Zustand bereits 2013. Die neuen Mitgliedstaaten werden seit 2004 nur schrittweise an das ihnen zustehende Förderniveau herangeführt, um den EU-Haushalt nicht zu überlasten. (AgE)

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