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Bis zu 500.000 Euro Bußgeld: Garage darf nicht als Lager dienen

Freistehende Garage

Die falsche Nutzung eines als Garage eingetragenen Gebäudes kann teuer werden. Denn eine Garage darf nur für die Unterbringung von Autos genutzt werden. In Bayern kann das mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

am Sonntag, 16.04.2023 - 05:00 (1 Kommentar)

Garagen dürfen nicht dauerhaft als Lagerraum genutzt werden. Lediglich Dinge, die unmittelbar zum Auto gehören, dürfen mit untergebracht werden: Wechselreifen, kleinere Mengen Benzin und ähnliches. Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf das Gebäude nicht als Abstellraum, Werkstatt oder Lager nutzen. Streng genommen gehören nicht einmal Fahrräder in die Garage.

 

 

Bußgeld in Bayern bis zu 500.000 Euro

Je nach Bundesland fallen die Bußgelder für die falsche Nutzung eines als Garage eingetragenen Gebäudes sehr unterschiedlich aus. In Niedersachsen beispielsweise kann eine mit Kartons und Fitnessgeräten vollgestellte Garage bis zu 500 Euro kosten. In Bayern können die Behörden laut Bußgeldkatalog bis zu 500.000 Euro geltend machen.

Was ist in Garagen erlaubt?

In einer Garage dürfen streng genommen nur Kraftfahrzeuge untergebracht werden. Gelagert werden dürfen laut ADAC darüber hinaus Dinge, die zum Kfz gehören, wie:

  • Reifen
  • Dachgepäckträger und Dachboxen
  • Wagenheber
  • Kraftstoff (begrenzte Mengen)
  • Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger

Nicht erlaubt dagegen ist:

  • die Garage als Büro, Fitnessraum oder Partykeller zu nutzen
  • dauerhaft Kartons, Möbel oder Gartengeräte einzustellen
  • die Garage als Hobby- oder Bastelwerkstatt zu nutzen.

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