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70-Mio.-Euro-Paket: Bund gibt Zuschüsse zu Liquiditätshilfen

am Montag, 05.10.2015 - 16:56 (Jetzt kommentieren)

Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für das angekündigte Liquiditätshilfeprogramm zugunsten von Betrieben geeinigt, die wegen der Preismisere oder Trockenheit in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

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Mit 420 Millionen Euro will die EU-Kommission Milcherzeuger, Schweinemäster und andere Betriebe, die aktuell unter den schwierigen Marktbedingungen leiden, unterstützen. Diese Mittel sollen in nationalen Programmen den Landwirten - vor allem als Liquiditätshilfen - angeboten werden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt fand bei der AMK vergangene Woche in Fulda Zustimmung für sein "Zwei Säulen- Modell" zur Vergabe der knapp 70 Millionen Euro, die aus dem EU-Hilfspaket für Deutschland zur Verfügung stehen:
 
 
  • Zum einen sollen betroffene Betriebe ein Liquiditätsdarlehen über ihre Hausbank bekommen können. Damit wird die entsprechende Maßnahme fortgeführt, die bereits seit Juli dieses Jahres von der Landwirtschaftlichen Rentenbank angeboten wird.
  • Zum anderen sollen direkte Zuschüsse zu dem Darlehen gewährt werden können. Die Beantragung soll über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erfolgen.
"Die Landwirte sind gefordert, bis zum 15. November 2015 ihre Anträge einzureichen", sagte der Agrarminister Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus im Anschluss an die AMK. Bundesminister Schmidt betonte, dass die Zuschüsse nicht im Windhundverfahren vergeben werden sollen. Bei Überzeichnung der EU-Mittel werde sichergestellt, dass alle berechtigten Betriebe einen Zuschuss erhielten.

Noch keine Klarheit über Höhe der Beihilfen

Laut Agra Europe haben Bund und Länder bislang keine Vorstellungen, wie viel Betriebe die Hilfe in Anspruch nehmen werden. Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken regte an, über eine Deckelung pro Betrieb nachzudenken, so dass möglichst viele den Zuschuss inAnspruch nehmen könnten. Backhaus lehnte eine Fokussierung auf wirtschaftlich schwache Betriebe ab. Schmidt stellte klar, dass es keine Bonitätsprüfung geben werde. Einzelheiten sollen kurzfristig festgelegt werden.
 
Weitere von der AMK angestrebte Maßnahmen für die angespannten Märkte sind:
  • Versicherungslösungen,
  • spontane Aufkaufaktionen oder
  • eine flexible Angebotsregulierung
  • möglichst vollständige Auszahlung der Direktzahlungen bis Ende 2015

Um dem schwierigen Thema her zu werden, soll zeitnah ein Runder Tisch zusammenkommen. "Wir sind für jedes Modell offen, das geeignet ist, die immer wieder auftretenden Krisen am Milchmarkt besser zu bewältigen", erklärte Minister Backhaus zu den Zielen der Runde.

Nationale Kontingente für Private Lagerhaltung von Käse

Unter Dach und Fach sind inzwischen auch die Details der Privaten Lagerhaltung (PLH) für Käse und für Magermilchpulver. Zwischen dem 16. und dem 19. Oktober sollen die delegierten Rechtsakte zur PLH-Käse in Kraft treten. Daraufhin können die Molkereien Anträge auf die Einlagerung bei den nationalen Behörden stellen. In der Expertengruppe in Brüssel erklärten sich die EU-Mitgliedstaaten mit den Einzelheiten der Maßnahme zur Entlastung des Angebots einverstanden. Besprochen wurde, welche Käsesorten lagerfähig sind und damit für die PLH zugelassen werden.
 
Für deutsche Molkereien ist vor allem gefrorener Mozzarella interessant, der nach vorläufiger Auskunft der EU-Kommission für die Private Lagerhaltung erlaubt ist. Die Höchstmengen wurden für Deutschland leicht gekürzt, nachdem die PLH auch für Schaf- und Ziegenkäse geöffnet werden soll. Das nationale Kontingent für die PLH-Käse beläuft sich für Deutschland auf 23.626 t. Sollten die Menge nicht ausgeschöpft werden, können sie nach drei Monaten auf andere EU-Mitgliedstaaten übertragen werden. Insgesamt steht EU-weit ein Kontingent von 100.000 t Käse zur Verfügung.
 
Über die Details der PLH für Schweinefleisch muss dagegen noch beraten werden. EU-Agrarkommissar Phil Hogan beteuerte aber seine Bereitschaft, auch in diesem Bereich durch geförderte Lagerhaltung das Angebot zu drosseln, sobald die technischen Einzelheiten geklärt sind. Zugesagt sind im Hilfspaket auch 30 Mio. Euro zur Verteilung von Nahrungsmitteln an Flüchtlinge, dies muss ebenfalls noch geregelt werden.

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