Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Politik national

Ab 2015: Basisprämie von 175 Euro rückt näher

am Dienstag, 30.12.2014 - 09:45 (Jetzt kommentieren)

Zu jedem Jahreswechsel, gibt es auch jede Menge neue gesetzliche Regelungen. Auch die Landwirtschaft ist davon betroffen. Die Neuregelungen betreffen vor allem die Bausteine der 1.Säule.

Zum Jahreswechsel gibt es einige gesetzliche Neuregelungen. Davon betroffen ist auch die Europäische Agrarpolitik. Wie das Bundesminsiterium für Ernährung und Landwirtschaft auf seiner Internetseite schreibt, soll es zum Beispiel bis 2019 eine Basisprämie von 175 Euro je Hektar geben. Insgesamt stehen für die Agrarförderung in Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Die Betriebsprämie wird 2014 zum letzten Mal ausgezahlt. Sie wird ab 2015 durch ein geändertes System der Direktzahlungen abgelöst. Das enthält neben der Umverteilungsprämie eine Basis- und eine Greeningprämie, die Möglichkeit einer Junglandwirteprämie sowie eine Kleinerzeugerregelung.
  • Jetzt offiziell: 1,3 Prozent weniger Direktzahlungen in 2014 (25.11.2014) ...
  • Direktzahlungen: Ab heute gelten neue Regeln (14. November) ...

Ab 2015 gibt es in Deutschland vier Bausteine der ersten Säule


Basisprämie: Durch die Umverteilung der EU-Mittel zugunsten der neuen EU-Mitgliedstaaten werden sich die Mittel für Deutschland 2014 bis 2019 geringfügig verringern. Parallel dazu werden die regional in Deutschland noch unterschiedlichen Prämien von zunächst 154 bis 191 Euro pro Hektar bis 2019 auf rund 175 Euro pro Hektar angeglichen.
 
Umweltleistungen: Zusätzlich werden rund 85 Euro pro Hektar für konkrete Umweltleistungen ("Greening") gewährt. Das Greening erstreckt sich auf folgende drei Maßnahmen: den Erhalt von Dauergrünlandflächen (Wiesen und Weiden), die Vielfalt beim Anbau von Kulturen auf Ackerflächen sowie die Bereitstellung "ökologischer Vorrangflächen" auf fünf Prozent des Ackerlands (z.B. Stilllegungsflächen, Terrassen, Pufferstreifen, Hecken, Knicks oder Baumreihen). Damit werden Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Erhaltung von Arten, vielfältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion gefördert.
 
Zuschlag für kleine und mittlere Betriebe: Alle Betriebe sollen für die ersten 30 Hektar zusätzlich etwa 50 Euro pro Hektar, für weitere 16 Hektar etwa 30 Euro pro Hektar erhalten. Damit werden kleine und mittlere Betriebe bis 95 Hektar spürbar besser gestellt.
 
Zusatzförderung für Junglandwirte: Junglandwirte bis 40 Jahre erhalten auf Antrag ab 2015 für maximal fünf Jahre und 90 Hektar Landwirtschaftsfläche eine Zusatzförderung von etwa 44 Euro pro Hektar. Für die erste Säule stehen Deutschland ab 2014 bis 2020 jährlich rund 4,85 Milliarden Euro zur Verfügung.
 
Für die erste Säule stehen Deutschland ab 2014 bis 2020 jährlich rund 4,85 Milliarden Euro zur Verfügung.
 
Greening: Antworten auf die wichtigsten Fragen in der Praxis ( 06.11.2014) ...
Übersicht Greening-Rechner: Wie hoch ist die Betriebsprämie? (4. November) ...

Zweite Säule: Förderung der ländlichen Entwicklung

Im Zentrum der zweiten Säule stehen die freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der Landwirtschaft. So müssen die Mitgliedstaaten mindestens 30 Prozent der ihnen zugewiesenen EU-Fördermittel der zweiten Säule beispielsweise für Extensivierungsmaßnahmen, den ökologischen Landbau oder die Förderung naturbedingt benachteiligter Gebiete einsetzen.
Ein zweiter wichtiger Bereich ist die Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe durch Investitionen in die Landwirtschaft, aber auch in den Tourismus, die Landschaftspflege und in Hofläden.
Der dritte Bereich unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten sowie lokale Dorfentwicklungsprojekte, um attraktive und funktionsfähige ländliche Räume und Dörfer mit Zukunft zu gestalten.
Im Rahmen des LEADER-Ansatzes als viertem Bereich erzeugen die Erarbeitung einer regionalen Entwicklungsstrategie und eine breite Bürgerbeteiligung einen regionalspezifischen Mehrwert für die Unterstützung der ländlichen Entwicklung.
 
An ELER-Mitteln stehen Deutschland zwischen 2014 und 2020 jährlich rund 1,35 Milliarden Euro zur Verfügung, die mit weiteren nationalen Mitteln von Bund, Ländern und Kommunen kofinanziert werden müssen. Der Bund beteiligt sich mit jährlich rund 600 Millionen Euro über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) an Entwicklungsmaßnahmen, die die Bundesländer zu großen Teilen in ihren jeweiligen ELER-Förderprogrammen umsetzen.

Die Agrarminister der Bundesländer 2020

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...