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Ab Juni werden Empfänger von Agrarzahlungen öffentlich gemacht

am Mittwoch, 21.01.2015 - 14:00 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Änderung des Agrar-Informationen-Gesetzes beschlossen. Demnach sollen künftig Empfänger von Agrarzahlungen über 1.250 Euro namentlich veröffentlicht.

Anlass für die Neuregelung auf EU-Ebene war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom November 2010, die die damalige Veröffentlichungspraxis teilweise für ungültig erklärt hatte. Die Bedenken der Bundesregierung gegen die Offenlegung der Daten aus Datenschutzgründen wurden von der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten nicht geteilt. Die Bundesregierung ist daher verpflichtet, das neue EU-Recht bis spätestens zum 31. Mai 2015 umzusetzen. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
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Empfänger bis 1.250 Euro bleiben anonym

Veröffentlicht werden ab 1. Juni sämtliche Fördermittel, die dem Haushaltszeitraum vom 16. Oktober 2013 bis 15. Oktober 2014 zugeschlagen werden - das heißt, einschließlich der zuletzt ausgezahlten Direktbeihilfen. Mit diesen Informationen soll die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Gemeinschaftsmittel erhöht und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik verbessert werden. Begünstigte, die insgesamt nicht mehr als 1.250 Euro erhalten, werden nur in anonymisierter Form veröffentlicht.
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Datenschutz hat Priorität

Agrarminister Christian Schmidt erläuterte: "Mir war es wichtig, dass eine Datenschutzregelung in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde, mit der eine missbräuchliche, nicht dem Transparenzziel entsprechende Nutzung der veröffentlichten Daten untersagt und mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bewehrt wird."
 
Er kündigte zudem an, dass genau beobachtet werde, wie die veröffentlichten Daten wahrgenommen und verwendet werden. "Sollte sich herausstellen, dass trotz dieser Vorkehrungen durch die Veröffentlichung der Agrar- und Fischereizahlungen die Datenschutzinteressen der Bäuerinnen und Bauern verletzt werden, werde ich nicht zögern, auf europäischer Ebene die erforderlichen Änderungen der EU-Bestimmungen einzufordern", so Schmidt.

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