Die Landwirte, von denen ein Bio-Bauer Schadensersatz forderte, haben einen Vergleich des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm abgelehnt. Das sage ein Gerichtssprechen der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der Biolandwirt aus dem Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen seine drei konventionell wirtschaftenden Nachbarn verklagt. Er hatte 2013 sein Gemüse nicht als Bioware verkaufen können, da es mit Pflanzenschutzmitteln belastet gewesen sei.
Gutachten zur Verbreitung der Pflanzenschutzmittel
Nachdem der Biolandwirt vor dem Landgericht Paderborn mit seiner Klage gescheitert war, verhandelte das OLG Hamm in zweiter Instanz. Ende November schlug es den Parteien vor, dass die konventionell arbeitenden Nachbarbetriebe 45 Prozent des rund 60.000 Euro hohen Schadens sowie 2.500 Euro für Analysekosten übernehmen. Weil diese den Vergleich ablehnen, soll nun ein Gutachter klären, ob die Pflanzenschutzreste von ihnen stammen können und ob auch Wind, Thermik oder Ausgasung von weiter entfernten Ackerflächen der Grund sein könnten. Ein neuer Verhandelungstermin steht noch nicht fest.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.