Einstimmig sprach sich der Agrarausschuss des Bundesrates in der vergangenen Woche für eine gruppennützige Verwendung möglicher Vermögensüberschüsse aus.
In seiner Begründung weist der Ausschuss darauf hin, dass die Sonderabgabe von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Holz- und Forstwirtschaft erbracht worden sei. Aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der Sonderabgabe lässt sich den Ländern zufolge nicht ableiten, dass die Restmittel ohne Zweckbindung dem Bundeshaushalt zuzuführen sind, wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist.
Restmittel in Land- und Ernährungswirtschaft einsetzen
Stattdessen müsse es ermöglicht werden, dass Restmittel in der Land- und Ernährungswirtschaft beispielsweise für Messebeteiligungen, Präsentationen, Marktstudien sowie Markterschließungsmaßnamen eingesetzt werden. Die übrig bleibenden Holzabsatzfondsmittel müssten wieder Forstbetrieben, Waldbesitzern und Unternehmen der Holzwirtschaft zugute kommen. (AgE)
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