Das hat der Bundesfachausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz der FDP am Wochenende beschlossen. Dazu will der Fachausschuss auf dem Bundesparteitag im Mai einen entsprechenden Antrag stellen.
Nach dem Beschluss soll das Geld in Rahmen des Sondervermögens der Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltet werden und der Förderung von Absatz und Innovationen in beiden Bereichen - Land- und Forstwirtschaft - zugutekommen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 3. Februar 2009 die gesetzliche Aufgabenstellung des Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft, die Durchführung seiner Aufgaben durch zentrale Einrichtungen der Wirtschaft sowie die Finanzierung über die Sonderabgabe für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
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