Regionale Unterschiede im deutschen Weinbau sollen künftig besser berücksichtigt werden können. Das ist ein wesentliches Ziel des vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes, den die Bundesregierung beschlossen hat. Interessierten Winzern soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Weine aus Einzel- oder Steillagen zusätzlich aufzuwerten.
Dem Agrarressort zufolge sieht die Novelle vor, dass die Bundesländer die besonderen Anbaubedingungen für jene Weine gezielter festlegen können, die aus kleineren geographischen Einheiten als dem Anbaugebiet, zum Beispiel Einzellagen oder Bereiche, stammen oder unter erschwerten Bedingungen in
Steillage oder Terrassenlage erzeugt werden. Damit schaffe die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen, dass deutsche Weine noch besser und klarer gekennzeichnet würden, betonte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser.
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