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Wie Agrarblogger gesponserte Produkte richtig versteuern

Influencer im Geldregen
am Donnerstag, 05.08.2021 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Wer als Influencer Produkte bewirbt, die er von Unternehmen gestellt bekommt, muss dies als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben. Wir verraten, wie das richtig geht und ab wann du als Influencer ein Gewerbe anmelden solltest.

Caro, wo liegt denn eigentlich der Unterschied zwischen einem geldwerten Vorteil und Honoraren?

Honorare sind in der Regel Geldzuflüsse, während der geldwerte Vorteil aus Sachzuwendungen besteht, also wenn ein Unternehmen dem Influencer Produkte stellt.

Ab wann gilt ein Produkt als geldwerter Vorteil?

Ab einem Wert von mehr als 10 Euro pro Artikel sind Sachzuwendungen steuerlich relevante Betriebseinnahmen, die mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort, also zum Beispiel der unverbindlichen Preisempfehlung, zu versteuern sind. Bekommt der Influencer sogenannte Werbe- und Streuartikel gestellt, ist das generell steuerfrei.

Warum muss ich geldwerte Vorteile denn versteuern?

Sobald ein Influencer Gewinnerzielungsabsichten verfolgt, muss er einen Gewerbebetrieb gründen, dessen Einkünfte er dann letztendlich versteuern muss.

Ab wann sollte ich denn als Influencer ein Gewerbe anmelden?

Für diesen Zeitpunkt gibt es keine starren Vorgaben. Generell gilt: Wer eine Tätigkeit mit einer gewissen Regelmäßigkeit macht und dabei Geld verdient oder Sachgeschenke bewirbt und diese behalten darf, übt bereits eine gewerbliche Tätigkeit aus und muss entsprechend ein Gewerbe anmelden. Genaue Vorgaben gibt es für diesen Zeitpunkt allerdings nicht. Denjenigen, die im Onlinemarketing-Bereich tätig sind und das öfter als 3- bis 5-mal machen, rate ich, einfach beim Steuerberater vorbeizuschauen. Der kann sich dann den Einzelfall anschauen und Hilfestellung geben.

Wie versteuere ich geldwerte Vorteile richtig?

Der Influencer muss den üblichen Endpreis des Produkts als Einnahme versteuern. Betriebsausgaben, die damit in Zusammenhang stehen, kann er dagegen geltend machen. Liegen die jährlichen Umsätze über 22.000 Euro, muss der Influencer zur Regelbesteuerung wechseln und ab dann die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Und wie sieht das konkret in meiner Steuererklärung aus?

Für das angemeldete Gewerbe muss der Influencer eine Gewinnermittlung erstellen. Diese ist Teil der jährlichen Einkommensteuererklärung. Außerdem muss er eine Gewerbesteuererklärung einreichen. Wenn das Gewerbe der Regelbesteuerung unterliegt, muss er zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

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