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Umwelt

Agrarflächen fallen Hochwasserschutz zum Opfer

am Montag, 04.05.2015 - 15:48 (Jetzt kommentieren)

Das Programm zum Hochwasserschutz nimmt Gestalt an. 20.000 Hektar werden dafür benötigt. Für den Deichrückbau wird ein Flächenkauf angestrebt. Für Polderflächen sollen Landwirte Ausgleichszahlungen erhalten.

Für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms werden etwa 20.000 Hektar gebraucht, wovon ein Großteil auf landwirtschaftliche Nutzflächen entfallen dürfte. Laut Agrarminister Christian Schmidt sind derzeit etwa 4.000 bis 6.000 Hektar der geplanten Flächen noch im Besitz der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) (Brandenburg/Sachsen-Anhalt).
 
 
Die Minister kündigten an, beim Deichrückbau vor allem auf Flächenkauf zu setzen, während bei der Anlage von Polderflächen ein Ausgleich für die Nutzungseinschränkungen angestrebt wird.
 

Akzeptanz bei den Landwirten schaffen

Schmidt zufolge starten in diesem Jahr die Arbeiten an fünf Deichrückverlegungen, vor allem an Rhein und Elbe, sowie zehn Polderprojekte. Diese sollen in etwa sechs Jahren abgeschlossen sein. Insgesamt konzentrieren sich die überregionalen Projekte auf die Flussgebiete Rhein, Elbe und Donau, sowie in geringerem Maße auch auf Weser und Oder. Schmidt wies auf die für Landwirte wichtige Entscheidung für Entschädigungszahlungen hin, wenn deren Flächen bei Hochwasser zum Schutz flussabwärts gelegener Landstriche geflutet würden. Man brauche dafür bundeseinheitliche Regelungen, weil sie für eine Gleichbehandlung und so auch für eine Akzeptanz von Hochwasserschutz unter den Landwirten sorgten.
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Sachsen-Anhalt: 3.500 Hektar von BVVG

Sachsen-Anhalt kündigte an, im Rahmen des Hochwasserschutzes von der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) rund 3.500 ha Land zu übernehmen. Dabei handelt es sich dem Land zufolge um die notwendigen Flächen für den Bau von Deichen oder die Anlage von Poldern. Weitere Flächen werde das Land entgegen ursprünglichen Planungen nicht von der BVVG erwerben. Unter anderem habe man keine tragfähigen Lösungen für die sich bei einer Flächenübertragung stellenden verfassungsrechtlichen Fragen finden können.
 

Sachsen braucht 288 Millionen

Sachsen habe für das Nationale Programm Hochwasserschutzprojekte einen Finanzbedarf von 288 Millionen Euro angemeldet. Das Lande habe den Bund bereits im September vergangenen Jahres aufgefordert, derartige Zahlungen zu prüfen. Man brauche in dieser Frage endlich ein Ergebnis, so Schmidt. Im Freistaat wurden gemäß Ressortangaben seit 2002 insgesamt 2,1 Mrd Euro in die Schadensbeseitigung und in den präventiven Hochwasserschutz investiert. Bis 2020 sind weitere Investitionen von 500 Mio Euro vorgesehen. Für den Hochwasserschutz sowie die Unterhaltung von Stauanlagen an Fließgewässern stehen insgesamt im neuen Doppelhaushalt 2015/2016 des sächsischen Agrarressorts 332 Mio Euro bereit.
 

Bayern: plant mit 1.6 Milliarden Euro

Bayern kündigte für 2015 bereits die Inanspruchnahme von 9 Millionen Euro aus dem Bundesetat an. In den nächsten Jahren sollen zudem jeweils etwa 35 Mio Euro in den Freistaat fließen. Dabei dürfe es aber nicht bleiben, betonte Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf. Man setze darauf, dass der Bund die gesamte Finanzierung der gemeldeten Projekte dauerhaft sicherstelle. Wichtig sei, dass die Gelder zügig freigegeben würden. Für einen bestmöglichen Hochwasserschutz setze man auf eine Kombination von technischen Maßnahmen wie Flutpoldern und natürlichem Hochwasserschutz. Um die bestehenden Potentiale zu erfassen, sei unter anderem ein neues „Auenprogramm Bayern“ aufgelegt worden. Der Freistaat selbst hat bis 2020 insgesamt 1,6 Mrd Euro an Landesmitteln für den Hochwasserschutz eingeplant.
 

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