Der Bundesrat drängt auf eine Erhöhung der Transparenz und eine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten bei der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger. Mit deutlicher Mehrheit beschloss die Länderkammer am vergangenen Freitag den Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger.
Ziel sind einheitliche Dokumentationsanforderungen für den Verbleib von Wirtschaftsdüngern für Betriebe mit und ohne Fläche. Die Vorlage sieht drei neue Informationspflichten für Betriebe vor, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern und übernehmen. Keine Mehrheit fanden Anträge Bayerns, die Anforderungen zu reduzieren und aufnehmende Betriebe, die bereits durch die Düngeverordnung zu einer jährlichen Nährstoffbilanz verpflichtet sind, von zusätzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen auszunehmen.
Entscheidung liegt bei Aigner
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner muss nun entscheiden, wie sie mit dem Bundesratsentwurf verfährt und ob sie die Verordnung in Kraft setzt. Offenbar will das Ressort aber eine eigene Verordnung vorlegen. Das kündigte eine Sprecherin an. Darin werde man Anforderungen an die Erfassung der gewerblichen Verbringung von Wirtschaftsdünger festlegen. Gleichzeitig werde das Ministerium dafür Sorge tragen, dass der bürokratische Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe auf das "unbedingt notwendige Maß" beschränkt werde, so die Sprecherin nach dem Beschluss der Länderkammer.
DBV enttäuscht über Bundesratsentscheidung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung des Bundesrats. Der DBV hatte im Vorfeld deutlich gemacht, dass er die Regelung nur unter der Voraussetzung für sinnvoll erachtet, dass die Betriebe, die bereits im Zusammenhang mit den notwendigen Aufzeichnungen nach der Düngeverordnung belegen, ob sie Wirtschaftsdünger aufnehmen oder abgeben, keine zusätzlichen Dokumentationspflichten und Auflagen erfüllen müssten. Im Gegensatz dazu hätten die Länder jedoch einen sehr weitreichenden Entwurf verabschiedet. Leider seien Änderungen zur Vermeidung dieser drohenden Doppelbürokratie für landwirtschaftliche Betriebe im Bundesratsplenum gescheitert, bedauerte der DBV. Jetzt sei Ministerin Aigner gefordert, entweder Doppelbürokratie mit zusätzlichen oder schärferen Dokumentationspflichten zu verhindern oder die Verordnung nicht in Kraft zu setzen.
Bagatellgrenzen im Entwurf
Die im Bundesratsentwurf vorgesehene Aufzeichnungspflicht gilt für Abgeber, Beförderer und Empfänger von Wirtschaftsdüngern. Soweit die geforderten Angaben etwa zur Menge oder den Gehalten an Stickstoff und Phosphat aus bereits vorliegenden Unterlagen ersichtlich sind, sollen keine gesonderten Aufzeichnungen geführt werden müssen. Der Meldepflicht sollen Empfänger unterliegen, die Wirtschaftsdünger von außerhalb des Landes erhalten. Schließlich sieht der Verordnungsentwurf eine einmalige Mitteilungspflicht für das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger nach Inkrafttreten der Verordnung vor.
Der Entwurf nennt zugleich eine Reihe von Bagatellgrenzen:
- Beispielsweise sollen die Regelungen erst ab einer Grenze von 200 Tonnen Frischmasse greifen, die im Kalenderjahr in Verkehr gebracht, befördert oder aufgenommen wird.
- Betriebsinhaber mit mehreren Betrieben innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern sollen grundsätzlich ausgenommen bleiben.
- Nicht erfasst werden sollen zudem Betriebe, die nicht zur Aufstellung eines Nährstoffvergleichs laut Düngeverordnung verpflichtet sind und deren insgesamt im Betrieb angefallene oder aufgenommene Menge an Wirtschaftsdünger 500 Kilo Stickstoff im Jahr nicht übersteigt.
- Auch die Abgabe von Wirtschaftsdünger in Verpackungen von unter 50 Kilogramm etwa an Bau- und Gartenmärkte soll nicht aufzeichnungspflichtig sein.
Grüne: Schritt in die richtige Richtung
Der agrarpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff, begrüßte die Initiative des Bundesrates. Damit werde endlich eine Möglichkeit geschaffen, um den unkontrollierten Importen von Gülle und Gärsubstraten aus den Niederlanden Einhalt zu gebieten, erklärte der Grünen-Politiker. Insbesondere in grenznahen Gebieten Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens habe die Nitratbelastung des Grundwassers stark zugenommen. Sowohl Wasserwerke als auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wiesen seit Jahren auf den Zusammenhang zu den unkontrollierten Importen von Gülle und Gärsubstraten aus den Niederlanden hin. Nach Ansicht von Ostendorff geht der Entwurf des Bundesrates in die richtige Richtung, reicht jedoch noch nicht aus.
Die nachträgliche Meldung der auf den Feldern ausgebrachten Mengen mache den Behörden ein rechtzeitiges Einschreiten unmöglich. Daher sei eine Vorabmeldung notwendig. Insbesondere die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen seien aufgefordert, umgehend weitergehende Regelungen zu schaffen. Ministerin Aigner müsse der Umwelt höhere Priorität einräumen als den Interessen der Gülleimporteure und die Rechtsverordnung entsprechend erlassen. (AgE)
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