Der Landwirt ist bei seiner täglichen Arbeit auf den Traktorführerschein angewiesen, vor allem bei der Versorgung der Tiere. Denn der Stall liegt außerhalb des Dorfes und zu Fuß schwierig zu erreichen. Daher hat der Mann beim Amtsgericht Aichach versucht, wenigstens seinen T-Führerschein zurückzubekommen. Dies berichtet die Augsburger Allgemeine.
Geldstrafe bleibt
Die Fahrerlaubnis wurde dem Landwirt entzogen, weil er mit fast zwei Promille Alkohol im Blut seinen Wagen gegen ein Brückengeländer gelenkt hatte. Da der junge Landwirt jedoch Reue zeigte und eindeutig belegen konnte, dass er auf den T-Führerschein angewiesen ist, sprach ihm das Gericht schließlich den Traktorführerschein zu. Bei der Geldstrafe von insgesamt 3200 Euro bleibt es jedoch.
Führerschein: Das gilt als land- oder forstwirtschaftlicher Zweck
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1. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen der Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege.
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2. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege.
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3. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
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Thomas Göggerle
4. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen der Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung.
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Thomas Göggerle
5. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fällt der Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen wie beispielsweise landwirtschaftliche Lehranstalten.
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6. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen der Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
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