Laut Gesetzentwurf soll durch die Änderungen im
Arzneimittelgesetz der Einsatz von Antibiotika bei der Haltung von Tieren reduzieren werden.
Außerdem will man den Einsatz und den Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren verbessern sowie den Überwachungsbehörden eine effektivere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere im Tierhaltungsbetrieb ermöglichen.
Daraus resultierend soll das Risiko begrenzt werden, dass Antibiotikaresistenzen überhaupt entstehen oder sich ausbreiten.
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