Bei erheblicher Überschreitung der bundesweiten Therapiehäufigkeit wird der Tierhalter gegenüber der Behörde verpflichtet, einen Minimierungsplan unaufgefordert vorzulegen. Zudem erhält die Behörde stärkere Befugnisse, die verringerte Antibiotikagabe gegenüber dem Tierhalter durchzusetzen.
Bei wiederholten Verstößen gegen behördliche Minderungsanordnungen kann ein Betrieb nach dem Vermittlungsergebnis in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu drei Jahre lang stillgelegt werden. Die aus der Therapieüberwachung erlangten Daten sollen über diesen Bereich hinaus auch bei Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht verwendet werden dürfen. Der Bundesrat hatte sich für eine völlige Streichung der Datenbeschränkung ausgesprochen.
- AMG: Bund und Länder einigen sich (25. Juni) ...
- Antibiotika: Schaar beklagt zuviel Datenschutz (1. Juni) ...
Beide Häuser müssen den Kompromissvorschlag noch bestätigen. Der Deutsche Bundestag wird sich bereits in dieser Woche, der Bundesrat am 5. Juli damit befassen.
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