Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Verkehrskontrollen

Anhänger und Traktortransport: Verstöße und mangelnde Ladungssicherung

Traktoren in einem Lastwagen
am Freitag, 24.07.2020 - 09:24 (Jetzt kommentieren)

Häufig muss die Polizei Verstöße oder unzureichende Ladungssicherung im Agrarbereich feststellen. So rutschte gestern auch ein Traktor von einer Ladefläche – auf der Autobahn.

Immer wieder kommt es bei Polizeikontrollen landwirtschaftlicher Fahrzeuge oder Transporter zu Beanstandungen. Auch in den letzten Tagen war dies der Fall.

So kontrollierten Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow in Mecklenburg-Vorpommern Anfang der Woche Fahrzeuge. Am Nachmittag fiel ihnen auf der Landstraße eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit zwei Anhängern auf, die insgesamt 12 Heuballen geladen hatte. Sie kontrollierten das Gespann, das von einem Landwirt aus der Region gelenkt wurde.

Mängel an landwirtschaftlichen Anhängern

Bei der Kontrolle der Zugmaschine hatten die Beamten nichts zu beanstanden. Bei den Anhängern hingegen stellten sie so viele Mängel fest, dass dem Landwirt die Weiterfahrt am Ende untersagt wurde. Beide Anhänger sind Fabrikate aus der DDR.

  • Die Anhänger wurden zulassungsfrei genutzt, aber es gab keine Fahrzeugpapiere.
  • Ein Anhänger hatte weder Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) noch ein Fabrikschild.
  • Bei dem anderen Anhänger fehlte die FIN, das Fabrikschild war noch vorhanden.

Landwirt mit Traktorgespann gestoppt

Beide Anhänger haben erhebliche Mängel, so dass die Verkehrstauglichkeit nicht gegeben war. So waren zum Beispiel:

  • Vier der acht Reifen an den Seitenwänden so porös und eingerissen, dass sie jederzeit hätten platzen können.
  • Bei einem Reifen lag das unter den Profilrillen vorhandene Gewebe großflächig frei, so dass auch dieser hätte jederzeit platzen können.
  • Zehn Heuballen waren mit Zurrgurten gesichert, was aber trotzdem keiner vorschriftsmäßigen Sicherung entspricht. Die restlichen zwei Heuballen lagen völlig ungesichert dazwischen.

Geldbuße und Punkte für Traktorfahrer

Wie oben schon erwähnt, haben die Beamten beide Anhänger aus dem Verkehr gezogen. Um diese weiter benutzen zu können, muss der Landwirt die Anhänger aufwendig instand setzen und neu abnehmen lassen. Dem Landwirt werden diverse Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrszulassungsverordnung und Fahrzeugzulassungsverordnung vorgeworfen. Er muss dabei mit einer Geldbuße von circa 400 Euro sowie bis zu 5 Punkten rechnen.

Zulassungsrechtliche Vorschriften für Anhänger

Die Polizei wird auch weiterhin landwirtschaftliche Fahrzeuge kontrollieren, erklärt sie mahnend. Werden Anhänger zulassungsfrei betrieben, müssen die zulassungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

  • Hierfür ist ein Nachweis über den landwirtschaftlichen Betrieb, den landwirtschaftlichen Zweck der Fahrt und damit einhergehend eine Einzelgenehmigung beziehungsweise Betriebserlaubnis einzuholen.
  • Das Fahrzeuggespann - der Ackerschlepper samt Anhänger - muss dann entsprechend gekennzeichnet sein. Unter anderem müssen sich Kennzeichnungen über die FIN und das Fabrikschild am Fahrzeug befinden, ein Geschwindigkeitsschild an der Rückseite des Anhängers "25 km/h" muss ebenfalls angebracht sein.

Stets auf vorgeschriebene Ladungssicherung achten

Außerdem ist auf die vorgeschriebene Ladungssicherung zu achten. Es nützt nichts, zum Beispiel Strohballen mit nur einem Gurt, der längs in der Mitte verläuft zu sichern. Die seitlichen Ballen werden dadurch nicht erfasst und sind dann ungesichert.

Für Fragen, insbesondere zum Zulassungsrecht und zur Ladungssicherung sind die Beamten des besonderen Verkehrsüberwachungsdienstes des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow unter der Telefonnummer 03961-2578224 erreichbar.

Hessen: Traktor ragt aus Transporter

Traktortransporter mit Landmaschine

Auch in Hessen hielt die Polizei ein Fahrzeug mit mangelnder Ladungssicherung an. Der Regionale Verkehrsdienst Lahn-Dill musste am Mittwoch in Haiger einen Traktortransport stoppen und umgehend beenden.

Der Grund: Die Ladung überschritt die zulässige Fahrzeugbreite des Transporters und der Fahrer besaß keine Sondererlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

Geldbuße für Traktortransporter

Aufgefallen war der Transporter, weil einer der breiten Traktoren von hinten zu sehen war und weil sich die Seitenplanen des Anhängers von vorne bis hinten ausbeulten. Die Polizei leitete gegen das verantwortliche Unternehmen ein sogenanntes Verfallverfahren (Verfahren wegen des geldwerten Vorteils aufgrund des unzulässigen Transports) ein und untersagte die Weiterfahrt.

Der Unternehmer muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu circa 2.600 Euro rechnen.

Bayern: Traktor rutscht auf Autobahn von Ladefläche

Auf der A96 zwischen Buchloe und Landsberg am Lech in Bayern wiederum rutsche ein Traktor am Donnerstag von einem Tieflader. Er prallte in die Leitplanke und überschlug sich auf der Autobahn. Der Schlepper dürfte einen Totalschaden erlitten haben. Ein Video des Unfalls hier zu finden.

Derzeit prüft die Polizei wie es dazu kommen konnte, dass das landwirtschaftliche Gerät einfach wegrutschen konnte. Mit einem Schwerkran erfolgte die Bergung des Traktors.

Mit Material von Polizeiinspektion Neubrandenburg, Polizeipräsidium Mittelhessen, News-facts.eu

Ladungssicherung in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...