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Dorf und Familie

Animal Peace darf getöteten Landwirt herabwürdigen

am Mittwoch, 23.09.2015 - 15:59 (Jetzt kommentieren)

Die Tierrechtsorganisation Animal Peace darf den Tod eines Landwirts weiterhin verunglimpfen. Auch das zweite Verfahren gegen die Tierrechtlerin Silke Ruthenberg wurde eingestellt.

Der Jubel über einen Bullen, der einen Landwirt tötete, sei nicht strafbar und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, das hier höher zu bewerten sei als die Würde eines Verstorbenen. Wie das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt (BLW) Mitte September schreibt, kam die Staatsanwaltschaft München zu dieser Bewertung und stellte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Tierrechtler ein.
 
"Rinder-Mann geh' Du voran: Wieder ist ein Held aus unserer Mitte aufgestanden". Mit diesen Worten beginnt ein Artikel der Tierrechtsorganisation Animal Peace, der am 10. Januar dieses Jahres auf der Website viva-vegan.info veröffentlicht wurde. Unter der Überschrift "Ein Bulle nimmt Rache" äußerte die Tierrechtsorganisation ihre große Freude über einen Unglücksfall, bei dem ein 61-jähriger Landwirt aus Nümbrecht bei Köln von einem Bullen getötet worden war. Silke Ruthenberg, die Vorsitzende des Vereins Animal Peace, bezeichnete den getöteten Landwirt als "Sklavenhalter".

Staatsanwaltschaft München stellt Verfahren ein

Die menschenverachtenden Äußerungen von Silke Ruthenberg sorgten für eine große mediale Aufmerksamkeit, wobei die Kommentatoren die hetzerische Wortwahl der Tierrechtlerin zutiefst verurteilten. Um die Würde des Verstorbenen und seiner Familie zu verteidigen, stellte der Rheinische Landwirtschaftsverband Strafanzeige gegen Silke Ruthenberg. Ihre Veröffentlichungen erfüllten den Tatbestand des §189 Strafgesetzbuch und seien als Verunglimpfung des Andenkens des Verstorbenen zu sehen. Die Bezeichnung Tierquäler und Sklavenhalter setze den Verstorbenen herab und nehme ihm seine Ehre.
 
Das von der Staatsanwaltschaft München eingeleitete Ermittlungsverfahren ist jetzt jedoch eingestellt worden. Ein erstes Verfahren wurde bereits im April eingestellt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft München müsse hier eine Interessensabwägung zwischen dem Schutz der Ehre und der Meinungsfreiheit erfolgen. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, habe diese Abwägung folgendes ergeben: "Die Bezeichnung des Verstorbenen als Sklavenhalter stellt einen Eingriff in dessen Ehre dar. Demgegenüber überwiegt jedoch die Meinungsfreiheit des Verfassers des Artikels. Der Verfasser will mit seinem Beitrag allgemein auf negative Umstände in der Tierhaltung hinweisen und damit zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen".
 
Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde durch den Rechtsanwalt der Angehörigen des Verstorbenen erhoben. Über diese Beschwerde hat die zuständige Generalstaatsanwaltschaft München noch nicht entschieden (Stand: 06. Oktober).

Ruthenberg provoziert weiter

Silke Ruthenberg kommentierte dazu: "Na, wer sagt's denn? Das war doch abzusehen, dass die mit ihrer bauernschlauen Schnapsidee nicht durchkommen. So schlimm ist es nun doch nicht mit unseren Gerichten bestellt. Und noch nicht mal eine ordentliche Vollmacht der Witwe konnten sie vorzeigen, so, wie es der Bauernverband in seiner Hetzkampagne gegen mich suggeriert hatte. Aber schade trotzdem! Ich hätte das Recht auf Solidarität mit anderen Arten gern bis vor die höchsten Gerichte verteidigt."
 
BBV-Präsident Walter Heidl hat sich in der Angegelegenheit an den Bayerischen Justizminister Winfried Bausback gewandt. Das Verunglimpfen von Ehre und Andenken des getöteten Landwirts habe nicht das Geringste mit dem Hinweis auf negative Umstände in der Tierhaltung oder einem Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu tun.
 
Anmerkung d. Redaktion: Die noch ausstehende Beschwerde durch den Rechtsanwalt der Angehörigen des Verstorbenen gegen die Einstellung des Verfahrens war in der Version vom  24. September nicht enthalten.

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