Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz dient der Ausführung der EU-Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur (EMIR). Mit der Verordnung wurde für standardisierte OTC-Derivate eine Clearingpflicht eingeführt, das heißt die Marktpartner dürfen diese Derivate nicht mehr direkt untereinander handeln.
Das zentrale Clearing soll den außerbörslichen Handel mit Finanzprodukten auf Rohstoffe transparenter und sicherer machen. Außerdem müssen diese Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister gemeldet werden. Die Aufsicht über das Transaktionsregister obliegt der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).
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