
Heute Morgen ist ein Artikel (Transparenz unerwünscht) in der Süddeutschen Zeitung erschienen. Im diesem Artikel wird das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft beschuldigt , Informationen über den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung bewusst zurückzuhalten. Der NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung haben gemeinsam recherchiert.
Wie die Süddeutsche berichtet, "liegt den Redaktionen eine Schreiben des Ministeriums an die Länderarbeitgemeinschaft Verbraucherschutz von Anfang Juli vor". Darin teilt das Ministerium den Ländern mit, dass es unzulässig sei, Zahlen, Daten und Statistiken zur Ermittlung der Theraphiehäufigkeit mit Antibiotika in den Ställen weiter zugeben. Wie die Süddeutsche weiter schreibt, berufe sich das Ministerium auf eine Stelle im Arzneimittelgesetz. Diese besagt, dass die Nutzung von Daten ausschließlich für die Verfolgung von Rechtsvorstößen erlaubt sei.
Der Bund hat keine Einsicht in die Daten
Wie das BMEL auf Anfrage von agrarheute.com erklärt, habe das Ministerium Anfang Juli die Bundesländer darüber informiert, wie aus Sicht des Bundes der § 58f AMG auszulegen ist. Anlass für das Informationsschreiben waren Fragen zur Zulässigkeit einer Nutzung oder Veröffentlichung von Daten nach §§ 58a bis 58d des Arzneimittelgesetzes (AMG), die Behörden der Länder in den vergangenen Monaten wiederholt an das BMEL herangetragen hatten. Weiter erklärt das Ministerium: "Der Bund, wir als BMEL sowie die Behörden unseres Geschäftsbereiches (insbesondere das BVL), haben keinen Zugriff auf die Länderdaten. Konkrete Informationen zum Vollzug der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, speziell zum Meldeverhalten von Betrieben, liegen ausschließlich den für den Vollzug zuständigen Landesbehörden vor. Dies war vom Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) zur Limitierung der Verwendung der betreffenden Daten ausdrücklich so gewünscht. Eine bundesweite Übersicht, welche Regionen oder gar welche Betriebe besonders viele oder wenige Antibiotika einsetzen, ist demnach nicht möglich", heißt es in dem Antwortschreiben auf unsere Nachfrage.
Wie der Deutsche Bauernverband gegenüber agrarheute.com erklärte, gehe es vor allem um den Schutz der Betriebe. Dem Vorwurf der Intransparenz widerspricht der DBV ebenfalls vehement. So können nach Aussage des DBV die Überwachungsbehörden sehr wohl Einsicht in alle Daten nehmen, um den individuellen Handlungsbedarf bei den einzelnen Betrieben einschätzen zu können. Dabei ist ein verlässlicher Datenschutz eine wichtige Voraussetzung, um die einzelnen Betriebe zu schützen.
Politiker reagieren mit Unverständnis
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus teile zwar die Einschätzung des Bundes, dass Daten einzelner Betriebe nicht veröffentlicht werden sollten, sagt aber gleichtzeitig gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass "das Schreiben aus dem Berliner Ministerium weit über das Ziel hinausschieße". Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn von den Grünen spricht gegenüber der Süddeutschen von einer "komischen Rechtsauffassung". Auch Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnete das Vorgehen als "schweren Fehler, da es den Eindruck erwecke, dass es etwas zu verbergen gebe", schreibt die Süddeutsche Zeitung weiter. Für Nordhein-Westfalens Verbraucherminister Johannes Remmel sei das ganze ein "Einschüchterungsversuch".
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