Der Bundesbeauftragte argumentiert, die Regelungen der Arzneimittelrechsnovelle seien auf mehr Transparenz ausgelegt. Es sei daher sinnwidrig, "diese Transparenzvorschriften sogleich durch ein striktes Weitergabeverbot für die erhobenen Daten wieder zurückzunehmen".
Die gesammelten Daten könnten nicht genutzt werden. Die Einschränkung sei sogar so eng, "dass nicht einmal die Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten zugreifen können, wenn da mal wieder der Verdacht besteht, dass viel zu viele Arzneimittel gegeben worden sind und es sich hierbei tatsächlich sogar um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten handelt", zitiert tagesschau.de den Datenschutzbeauftragen.
Schaar appelliert daher an die Ausschussvorsitzenden die entsprechenden Regelungen im Gesetz nicht zu beschließen.
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