"Die Rechtslage ist klar: Wer angewendet hat, muss melden. Wer angewendet hat und nicht meldet, verstößt gegen das Arzneimittelgesetz", teilte Schmidt weiter mit. Mit jedem neuen Erfassungszeitaum müsse das System treffsicherer und genauer werden.
Nach Medienberichten von NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung gaben Tausende von Betrieben ihren Antibiotika-Einsatz nicht an. Dies führte dazu, dass sie als solche in die Statistik einflossen, die keine Antibiotika verabreicht haben. Damit wurde die gesamte Statistik des Antibiotika-Monitorings verfälscht.
Die Daten sind deshalb wichtig, weil über den bundesweiten Vergleich festgelegt wird, welche Landwirte zu viel Antibiotika einsetzen. Gegensteuern muss etwa, wer gemessen am Betriebstyp in der oberen Hälfte oder im oberen Viertel liegt. In der Tiermast sollen generell weniger Antibiotika eingesetzt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Medikamente bei der Behandlung von Krankheiten beim Menschen nicht mehr wirken.
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