Die Tierrechtsorganisation PETA hatte Anfang August auf ihrer Website "Handlungsempfehlungen" für den Umgang mit Anglern gegeben. Solange die Angler nicht in der Überzahl oder betrunken seien, könne man die Vorlage von Angelscheinen fordern oder Gespräche über die moralische Rechtmäßigkeit des Fischfangs führen. Desweiteren empfiehlt PETA Filmaufnahmen, massive Störaktionen in Form von Steinwürfen ins betreffende Gewässer und die "Befreiung" bereits gefangener Fische.
Aufruf zu rechtswidrigen Taten
Ein Anwalt und passionierter Angler setzt sich jetzt mit juristischen Mitteln gegen diesen Aufruf zur Wehr. Auf der Angel-Webseite www.der-ausleger.de schreibt Anwalt Manuel Tripp über seine Gründe für die strafrechtliche Anzeige gegen PETA:
"Mit einer Art Handlungsempfehlung [...] forderte [PETA] ihre Unterstützer dazu auf, Angler zu belästigen, wenn sie auf diese treffen sollten. Empfohlen wird dabei, gefangene Fische zu befreien, Steine ins Wasser zu werfen oder die Papiere heraus zu verlangen. Zudem wurden Angler im Allgemeinen in die Nähe gerückt, aggressiv und betrunken zu sein.
Diese unverfrorene Frechheit stellt einen Pauschalangriff gegen Hunderttausende Angler in Deutschland dar und hat wohl auch juristisch den Boden der Rechtmäßigkeit längst verlassen. Als leidenschaftlicher Angler und Rechtsanwalt habe ich daher Strafanzeige gegen den verantwortlichen Vertreter von PETA Deutschland e.V. – den Vorsitzenden Herrn Harald Ullmann – sowie gegen die Autorin des vorgenannten Artikels Tanja Breining bei der Polizei Baden-Württemberg gestellt."
Der PETA-Artikel rufe seiner Prüfung zufolge explizit zu rechtswidrigen Taten auf. Das verstoße gegen Artikel 111 StGB. Tierbefreiungen, so Tripp weiter, stellten laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. März 2005 einen Diebstahl dar. Und vorsätzliches Steinewerfen könne den Tatbestand der Nötigung begründen, sei zumindest aber grober Unfug.
PETA klagt gern selbst
Aufrufe zu Aktionen gegen Landwirte, private Tierhalter, Reiter, Angler usw. sind bei PETA Tagesgeschäft. Und auch vor Klagen schreckt der Verein immer seltener zurück. Beliebt sind unter anderem Anzeigen gegen stallbrandgeschädigte Bauern oder Tiertransporteure nach Unfällen. Die Schuldfrage spielt dabei für die Tierrechtler keinerlei Rolle.
Bei einem Erfolg der Anzeige könnte der Verein jetzt selbst vor Gericht landen.
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