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Klage

Anwohner klagt gegen Weidehaltung vor seinem Anwesen

am Dienstag, 22.08.2017 - 16:30 (Jetzt kommentieren)

Weil er durch den Lärm von Kuhglocken nachts nicht schlafen konnte, möchte ein Anwohner die Weidehaltung vor seinem Haus per Klage nun komplett verbieten lassen.

Bereits im September 2015 ging ein Anwohner aus einem Holzkirchner Ortsteil in Oberbayern juristisch gegen das Glockengeläut von weidenden Rindern vor seinem Grundstück vor. Der Kläger beklagte damals, dass er durch den Lärm der Kuhglocken nachts nicht schlafen könne. Die Tiere kamen da noch bis auf sieben Meter an sein Schlafzimmer heran.

Wie der Münchner Merkur damals berichtete, kam es zu einem Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach. Demnach dürfen die glockentragende Tiere nur noch auf dem Südteil der Weide und somit rund 25 Meter vom Haus entfernt gehalten werden.

Kuhglockenlärm führte zu Schlaflosigkeit und Depressionen

Die Einigung hielt jedoch nicht lange. Laut Münchner Merkur möchte der Kläger von damals nun die Weidehaltung vor seinem Haus komplett verbieten lassen. In seiner Anklageschrift betont er, dass der Lärm der Kuhglocken noch immer knappe 100 Dezibel erreiche. Dies führe zu Schlaflosigkeit und Depressionen.

Anwohner fürchtet Stechmücken

Des Weiteren führt er nun an, dass durch Kuhfladen  angelockte Weidestechmücken Krankheiten übertragen können. Sogar der Wert von seinem Haus soll durch die nebenan weidenden Kühe gesunken sein. Die Anklageschrift schätzt den Wertverlust auf  100.000 Euro. Die Verhandlung findet am 19. Oktober vor dem Landgericht München statt.

Mit Material von Münchner Merkur

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