Wie das Polizeipräsidium Niederbayern meldet, kam es am Mittwoch zu einem schweren Arbeitsunfall auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Gemeindebereich Schönau im Landkreis Rottal-Inn in Bayern.
Der 53-Jährige war gerade auf seinem Bauernhof mit Arbeiten an einer Getreideförderschnecke beschäftigt, als das Unglück geschah.
Bauer mit Hand in laufende Maschine geraten: Schwer verletzt
Gegen 10:50 Uhr kam er versehentlich mit dem Arm in die laufende Maschine und wurde dabei schwer an der Hand verletzt. Er musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden.
Die Kripo Passau hat die Untersuchungen zu dem Arbeitsunfall übernommen. Hinweise auf Fremdverschulden sind aktuell nicht vorhanden. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft war laut Polizeiangaben mit eingebunden.
Scher- und Quetschstellen an Maschinen absichern
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt Tipps, wie sich Scher- und Quetschstellen an Maschinen sichern lassen und welche Vorrichtungen man abringen kann. So müssen Schutzeinrichtungen unter anderem:
- müssen stabil gebaut sein;
- dürfen keine zusätzlichen Gefahren verursachen;
- dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können.
- Schutzeinrichtungen müssen ausreichend Abstand zum Gefahrbereich haben.
Verkleidung und Co.: Schutzarten für Landmaschinen und Geräte
Es gibt folgende Schutzarten für Landmaschinen und Geräte wie Förderschnecken:
- Verkleidung: Schutzeinrichtung, die unmittelbar vor der Gefahrstelle angebracht ist und allein oder zusammen mit anderen Teilen das Erreichen der Gefahrstelle allseitig verhindert (z. B. an Ketten- und Keilriementrieben).
- Verdeckung: Schutzeinrichtung, die unmittelbar vor der Gefahrstelle angebracht ist und das Erreichen der Gefahrstelle von der zu verdeckenden Seite verhindert (z. B. die Auflaufstellen von Flachriemen). Verkleidungen und Verdeckungen können mit umlaufen (z. B. an Speichenrädern), wenn keine Wickelgefahr oder sonstige Gefahr besteht.
- Umwehrung: Schutzeinrichtung, die in Form eines Schutzzaunes, Geländers oder dergl. von der Gefahrstelle den erforderlichen Sicherheitsabstand hat, so dass diese nicht erreicht werden kann (z. B. für größere Maschinenantriebe).
Maßnahmen zur Absicherung von Förderschnecken
Gerade im Bereich von Förderschnecken gibt es gefährliche Scher- und Quetschstellen. Absichern lassen sich diese laut SVLFG durch folgende Maßnahmen:
- Einfülltrichter sind gegen Berühren der Förderschnecken zu sichern. Der Schutz darf nicht aufklappbar sein.
- Bei Förderschnecken sind Scher- und Quetschstellen an der Eintrittsstelle der Schnecke in das Förderrohr zu vermeiden oder zu sichern, z. B. durch Schutzkorb oder Erweiterung des Förderrohres.
- Lüfterflügel sind gegen Berührung beidseitig zu sichern.
- Auflaufstellen von Seilen und Ketten sind durch Abweiser zu schützen.
Mehr Informationen, um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden, findet man in der Broschüre Sicherer Arbeiten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
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