Zahlreiche fehlerhafte Informationen werden nach RLV-Angaben in dem Bericht genannt. So werde nahe gelegt, der in der Sendung gezeigte Schweinestall in Viersen-Dülken sei unter Beugung des Gesetzes genehmigt worden und der Kreis habe dem Landwirt dazu verholfen. Dies ist nicht der Fall. Es liegt eine rechtmäßige Genehmigung für eine Betriebserweiterung vor, erklärt der RLV in einer Pressemitteilung. Nicht berücksichtigt wird dem RLV zur Folge dass der Landwirt in einer Wasserkooperation Mitglied sei und sich freiwillig dazu verpflichtet habe, nur 130 kg N pro ha statt der derzeit gesetzlich erlaubten 170 kg N pro ha auszubringen.
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