Wie das Polizeipräsidium Ulm berichtet, gingen am Montagmorgen, gegen 1 Uhr circa 25 Beschwerden beim Polizeirevier in Göppingen in Baden-Württemberg ein. Die Anwohner beklagten sich über nächtlichen Lärm durch Motorengeräusche. Die Beamten konnten den Verursacher in der Nähe von Bartenbach feststellen. Es handelte sich um einen Landwirt, der Feldarbeiten durchführte.
Da aufgrund der unbeständigen Witterung Regen zu erwarten war, musste er Erntearbeiten bei Nacht durchführen. Das Feiertagsgesetz erlaubt dies ausdrücklich, wie die Polizei klar stellt.
Landwirtschaft: Unaufschiebbare Arbeiten auch nachts erlaubt
Grundlage für die Entscheidung der Polizei ist die Rechtsvorschrift nach § 6 (3) Nr. 2 Feiertagsgesetz Baden-Württemberg:
(3) Das Verbot des Absatzes 1 (für öffentlich bemerkbare Arbeiten) gilt nicht ...
Nr. 2. für unaufschiebbare Arbeiten, die erforderlich sind
a) zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum,
b) zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit Milch, zur Ernte einschließlich der Be- und Verarbeitung leicht verderblicher Nahrungsgüter
Laut entsprechender Rechtsprechung (VGH BW v. 08.11.2000; Az 10 S 2317/99) sind nächtliche landwirtschaftliche Einsätze - in begründeten Einzelfällen - als sozialadäquat hinzunehmen.
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