
Hier gilt die Greeningausnahme:
- Aschaffenburg,
- Bad Kissingen,
- Bamberg,
- Haßberge,
- Kitzingen,
- Main-Spessart,
- Rhön-Grabfeld,
- Schweinfurt,
- Tirschenreuth und
- Würzburg.
Wegen der problematischen Witterung hat der Bundesrat die Nutzung ökologischer Vorrangflächen zur Futtergewinnung erlaubt. Bayern hat nun grünes Licht für betroffene Betriebe gegeben. Lesen Sie, für wen die Ausnahme gilt:
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