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Politik national

Baden-Württemberg gehen die Fördermittel aus

am Montag, 19.09.2011 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Stuttgart - Baden-Württemberg muss sparen. Schuld sei die Vorgänger-Regierung, kritisiert Landwirtschaftsminister Alexander Bonde. Landwirte müssen deswegen Abstriche in Kauf nehmen.

Landwirtschaftsminister Alexander Bonde übt deutliche Kritik an der Vorgängerregierung: "Mit den vorzeitig verteilten EU-Fördermitteln für die ländliche Entwicklung hat uns die schwarz-gelbe Landesregierung ein 33-Millionen-Euro-Loch hinterlassen. Nach wie vor unbegreiflich ist, dass sie am Ende ihrer Amtszeit bereits so viele Maßnahmen bewilligt hatte, dass das von Brüssel bereit gestellte Geld nicht mehr bis zum Ende der Förderperiode 2013 reicht", sagt der Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.
 
Aufgabe einer Landesregierung sei es, die Gelder gleichmäßig über die siebenjährige Förderperiode hinweg zu verteilen. "Aufgrund dieser Misswirtschaft können wir leider erst wieder in der nächsten Förderperiode ab 2014 neue Akzente setzen", so Bonde.

Drei MEKA-Mittel von Verlängerung ausgeschlossen

"Um den Schaden für die Landwirte möglichst gering zu halten, haben wir in den vergangenen Wochen unter Hochdruck intensive Gespräche mit der EU-Kommission und den Bauernverbänden geführt", so Bonde weiter. Dabei sei es zwar gelungen, die Folgen für die Landwirte abzumildern, Einschnitte seien jedoch unvermeidbar.
 
In Absprache mit der EU-Kommission würden drei Fördermaßnahmen im Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) in Baden-Württemberg, die voraussichtlich in der nächsten Förderperiode ab 2014 von Brüssel kaum noch genehmigt werden dürften, bereits jetzt von der Verlängerung ausgenommen:
  • der Verzicht auf Wachstumsregler im Getreide,
  • die Anwendung von Mulch - oder Direktsaat im Ackerbau sowie
  • eine Maßnahme bei der extensiven Grünlandbewirtschaftung. Die anderen Grünlandmaßnahmen laufen weiter.
 
Ausgleichszulage bleibt
 
Alle fünfjährigen Agrarumweltverträge können erfüllt werden. Auch die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bleibe bestehen, so der Minister. Allerdings könne hier die Förderung der Ackerflächen nach 2011 nicht mehr fortgesetzt werden.
 
Beschlüsse im Detail
 
Die grün-rote Landesregierung hat sich mit der EU-Kommission in Brüssel auf folgende Maßnahmen verständigt:

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, das heißt landwirtschaftliche Flächen, die schwer zu bewirtschaften sind, bleibt für Grünland und Ackerfutterflächen bestehen. Für Ackerflächen entfällt sie nach 2011.
 
Alle bestehenden Agrarumwelt-Verträge im MEKA werden über die vereinbarte Laufzeit von fünf Jahren erfüllt. Ende 2011 bzw. Ende 2012 auslaufende MEKA-Verpflichtungen können von den Landwirten in bestehendem Umfang im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2012 bzw. 2013 um zwei Jahre bzw. ein Jahr bis Ende 2013 verlängert werden. Von der Verlängerung müssen die folgenden Fördertatbestände ausgenommen werden:
  • Verzicht auf Wachstumsregler in Getreide
  • Anwendung von Mulch - oder Direktsaat im Ackerbau sowie
  • extensive Grünlandbewirtschaftung (Maßnahme N-B1, 50 Euro/ha).
Landwirte, die auf ökologischen Landbau umstellen wollen, werden auch von 2012 bzw. 2013 an für die Dauer von fünf Jahren gefördert.
 
Die Förderung der extensiven Nutzung der FFH Lebensraumtypen "Flachland- und Berg- Mähwiesen auf NATURA 2000-Flächen" (N-G2) wird ebenfalls in 2012 und 2013 beantragt werden können. Bei beiden Fördermaßnahmen können Landwirte 2012 und 2013 neue MEKA-Verpflichtungen für fünf Jahre eingehen.
 
Landwirte, deren Mulchsaatverpflichtungen in 2011 enden, wurden bereits mit dem Versand der Anmeldeunterlagen für die Herbstmulchsaat 2011/2012 darüber infor­miert, dass auslaufende Verträge gegebenenfalls nicht mehr verlängert werden. Bereits erfolgte Anmeldungen für die Herbstmulchsaat sind daher nicht bindend.
 
Hintergrund
 
Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hatte den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (MEPL) 2007 aufgelegt. Dieser Plan umfasst ein Gesamtfördervolumen von 676 Millionen Euro, die Baden-Württemberg für die Jahre 2007 bis 2013 von der EU zur Verfügung gestellt worden sind. Unter Schwarz-Gelb wurden nach Ministeriumsinformationen jedoch bereits in den ersten Jahren der siebenjährigen EU-Förderperiode so viele Maßnahmen bewilligt, dass die zur Verfügung stehenden EU-Mittel schon weit vor dem Ende der Periode nahezu verbraucht sind. Jetzt muss die neue Landesregierung die entstandenen Lücken stopfen. Damit wird der Spielraum der Politik, was die Gestaltung und Neuausrichtung der laufenden Förderperiode angeht, fast "auf null" reduziert.
 
Konkret fehlen bei der Finanzierung für die Jahre 2012 und 2013
  • bei der Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) 19 Millionen Euro,
  • beim Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich ( MEKA) 14 Millionen Euro.
Die neue Landesregierung muss deshalb über eine Anpassung der beiden Programme verteilt über die Jahre 2012 und 2013 etwa 33 Millionen Euro einsparen.
 
Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Öffnung der Förderung des Ökolandbaus soll jedoch auf jeden Fall realisiert werden: Landwirte, die jetzt auf Ökolandbau umstellen, werden planmäßig auch 2012 und 2013 eine fünfjährige Förderung erhalten, um die bestehenden Marktchancen zu nutzen.
 
Auch an der Bewirtschaftung von Natura-2000-Grünland hält Grün-Rot fest. Die alte Landesregierung hatte das MEKA-Programm geschlossen und für diese beiden Maßnahmen einen letztmaligen Einstieg in die Förderung auf 2011 begrenzt. Um die Vorhaben "Neueinstieg in Ökolandbau" und "Bewirtschaftung von FFH-Grünland" zu ermöglichen, müssen zusätzlich etwa drei Millionen Euro finanziert werden. Im Ergebnis sind insgesamt 36 Millionen Euro zu finanzieren.

Regierung muss Änderungsantrag in Brüssel vorlegen
 
"Die Europäische Kommission hat in den Gesprächen deutlich gemacht, dass die baden-württembergische Landesregierung einen Antrag auf Änderung des Maßnahmen- und Entwicklungsplans (MEPL) zur Genehmigung in Brüssel vorlegen muss. Dem werden wir jetzt nachkommen", teilte Bonde mit. Voraussetzung dafür sei nach der einschlägigen Verordnung zur Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER), dass der zuständige Begleitausschuss im Land zustimme.

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