Es ist mittlerweile Mainstream, dass man in den Wald rennt und Bärlauch pflückt. Als Salat, Pesto oder Spinat-Ersatz erfreut sich das Kraut großer Beliebtheit. Manche Mitmenschen verlieren aber jedes Maß. Im Deister, einem Waldgebiet südlich von Hannover, sind etwa regelrechte Banden unterwegs. Sie haben dieses Frühjahr bereits hunderte Kilo der Pflanze abgerissen oder ausgegraben.
Handstraußregelung erlaubt das Sammeln von Wildpflanzen
Der Polizei geht immer mal wieder so ein Bärlauch-Bandit ins Netz. Sie ist aber auf Zeugen angewiesen. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass die Entnahme von beispielsweise Bärlauch grundsätzlich verboten ist. In Deutschland regelt das nämlich das Artenschutzrecht. Demnach genießen alle Pflanzen einen Mindestschutz. Doch nicht jeder mit einem Büschel Bärlauch ist gleich ein Verbrecher, denn es gibt eine Ausnahme: die sogenannte Handstraußregelung. Demnach darf jeder wilde Blumen, Gräser, Farne, Früchte, Pilze oder auch Äste in der Natur sammeln. Und eben auch Bärlauch.
Naturschutz setzt klare Regeln fürs Sammeln von Pflanzen
Aber. Das ist natürlich kein Freifahrtsschein, um im großen Stil Himmelschlüsselchen, Buschwindröschen oder Bärlauch aus dem Wald zu holen. Das heißt auch, dass nicht jeder mit der Motorsäge durch den Forst pflügen darf. Denn die Handstraußregelung gilt nur bei Arten, die nicht dem besonderen Artenschutz unterliegen. Arten, die unter dem besonderen Artenschutz stehen, darf man niemals pflücken oder gar ausgraben. Das sind beispielsweise Arnika, Blaustern, Eisenhut, Krokusse und die meisten Farne. Die sind tabu.
In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Bärlauch verboten
Der Bärlauch fällt nicht darunter. Aber auch für das Sammeln von Bärlauch gibt es Regeln; die Handstraußregelung heißt nicht von ungefähr so. Man darf nur so viel mitnehmen, wie man in der Hand halten kann.
Und es gibt noch eine Einschränkung. Das Sammeln in Naturschutzgebieten oder auf Flächen von Naturdenkmalen ist nicht erlaubt. Das gilt prinzipiell. Es sei denn, in dem jeweiligen Gebiet erlaubt es die Satzung.
Das sollte man bei Bärlauch beachten
Keine Frage, Bärlauch ist eine leckere Zutat in der Frühlingsküche. Damit durch den Genuss weder die Natur, noch ein Gesetz oder sogar die eigene Gesundheit in Mitleidenschaft gezogen wird, sollte man Folgendes beachten:
- Klarheit haben, ob in dem Gebiet Bärlauch sammeln erlaubt ist.
- Sicher sein, dass es sich um Bärlauch und nicht um Maiglöckchen oder Aronstab handelt - die sind giftig.
- Nur ein Blatt pro Pflanze nehmen.
Im Zweifel ist es immer besser, das Sammeln sein zu lassen. Kein Mensch in Deutschland wird verhungern, weil er auf den selbstgepflückten Bärlauch verzichtet.
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