Zukünftig wird der nicht der Besteuerung unterliegende Grundfreibetrag um 170 Euro angehoben und die Stufen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz gilt, um 330 Euro erhöht werden, teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Durch das Mitte des Jahres verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz können ab 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich besser von der Steuer abgesetzt werden, was auch die in der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherten Bauernfamilien entlastet.
Zusätzlich werden Bauernfamilien durch die Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld durch das aktuell verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz gefördert.Familienfördernd ist auch die Entlastung von Vermögensübertragungen an Geschwister, Nichten und Neffen durch Absenkung der hierfür geltenden Erbschaftsteuersätze. Erleichterungen gibt es zudem für Übertragungen landwirtschaftlicher Betriebe in der Generationenfolge durch die verkürzten Haltefristen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Besteuerung von Biokraftstoffen
Für Unternehmer interessant ist, dass Anschaffungen von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro ab 2010 wahlweise sofort und nicht über fünf Jahre verteilt geltend gemacht werden können, informierte der DBV weiter. Auch Agrargenossenschaften und Landwirtschafts-GmbHs werden entlastet, da bezahlte Pachtzinsen bei der Gewerbesteuer ab 2010 etwas besser abgezogen werden können. Für landwirtschaftliche Betriebe, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, wird die Wettbewerbsfähigkeit durch die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ab nächstem Jahr verbessert.
Genauso wichtig wie die 2010 wirkenden steuerlichen Entlastungen ist es für den DBV jedoch, zusätzliche steuerliche Belastungen zu verhindern. So wird beispielsweise die Besteuerung von Biokraftstoffen, die ursprünglich ab nächstem Jahr deutlich angehoben werden sollte, vorerst auf dem Stand von 2009 eingefroren. Auch bei der Besteuerung des Agrardiesels wird es 2010 Änderungen geben. Der DBV hat sich dafür eingesetzt, dass eine aus Wettbewerbsgründen dringend gebotene Anpassung an die durchweg unter dem deutschen Niveau liegenden Agrardieselsteuersätze europäischer Nachbarländer erfolgt.
Steuerbegünstigte Rücklagen
Neben etlichen sinnvollen steuerlichen Maßnahmen bedauert der DBV aber, dass die Bundesregierung immer noch nicht landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit einräumt, zur Stärkung der Eigenvorsorge steuerbegünstigte Rücklagen zu bilden. Eine solche Risikoausgleichsrücklage, die sich in der Forstwirtschaft und der Versicherungsbranche seit Jahrzehnten bewährt hat, würde auch in der Landwirtschaft helfen, die immer stärker werdenden Marktschwankungen auszutarieren.
Unverständlich sei zudem, dass das Bundesfinanzministerium nach wie vor auf der neuen Steuererklärungspflicht für ausländische Saisonarbeitskräfte beharre, obwohl diese außer erheblichen Bürokratiekosten von bis zu 30 Millionen Euro keinen erkennbaren Nutzen, insbesondere keine Steuereinnahmen mit sich bringe. Hier könne ein effektiver Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden. (pd)
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