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Baugesetzbuch: Bundestag gibt grünes Licht

am Donnerstag, 25.04.2013 - 15:01 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der Bundestag hat heute die Baugesetzbuch-Novelle beschlossen. Tierhaltungsanlagen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, sind nicht mehr privilegiert.

Nach langen Verhandlungen ist die zweite Novelle des Baugesetzbuches vom Bundestag beschlossen. Bereits gestern gab es eine fraktionsübergreifende Einigung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Ab heute steht dem Gesetz nichts mehr im Weg. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem eine Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen aufzunehmen und den Begünstigungstatbestand zur Unterstützung des Strukturwandels in der Landwirtschaft maßvoll zu erweitern.
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Stallbau "entprivilegisiert"

Nach der heutigen Entscheidung des Bundestages wird der Bau von Ställen im Außenbereich, die nicht oder in nicht ausreichendem Umfang über die erforderliche Futtergrundlage verfügen, ab dem Erreichen der Vorprüfungswerte für eine Umweltverträglichkeitsprüfung "entprivilegiert". Das trifft zum Beispiel für Schweinemastställe ab 1.500 Tieren zu. Derartige Vorhaben sind somit künftig nur noch über die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Da der bisherige Tierbestand des Betriebes zur Anrechnung kommt, treffen Neu- oder Erweiterungsbauten, die in der Regel mit einem Mehr an Tierwohl verbunden sind, auf erhebliche Hemmnisse.
 
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Stimmen zum Beschluss der Baugesetzbuchnovelle


Berlin - Der Bundestag hat heute die Baugesetzbuch-Novelle beschlossen. Tierhaltungsanlagen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, sind nicht mehr privilegiert.


Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in dem Beschluss zur Novelle des Baugesetzbuches mehr Schatten als Licht. Die Novelle bleibt beim Flächenschutz hinter den Erwartungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes zurück. Zwar trage das Gesetz bereits im Namen das Ziel der Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden. An wirklich verbindlichen Vorgaben zur Nutzung von Brachflächen und Leerstand im Innenbereich fehle es aber nach wie vor. Der Schutz landwirtschaftlich genutzter Fläche im Außenbereich werde nur begrenzt verbessert, kritisiert der DBV.
 
Erleichtert zeigt man sich im DBV, dass es mit überfraktioneller Zustimmung gelungen ist, die allgemeine landwirtschaftliche Bauprivilegierung im Außenbereich zu sichern. Hier bleibt es dabei, dass Landwirte mit ausreichend Fläche auch in Zukunft im Außenbereich frei von Obergrenzen Tierställe bauen können, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Der DBV geht davon aus, dass diese Regelung von Bund, Ländern und Kommunen so genutzt wird, dass den Tierhaltern auch weiterhin eine solide Entwicklungsperspektive verbleibt.
 

CSU: Nutzflächenschutz gestärkt

CSU-Agrarexpertin Marlene Mortler begrüßt die vom Agrarausschuss des Bundestages auf den Weg gebrachten Änderungen des Baugesetzbuches. Mortler sieht vor allem den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen gestärkt, wenn es um Neubebauung geht. "Der Entwurf nimmt die Gemeinden in die Pflicht: Landwirtschaftsflächen dürfen nur noch dann bebaut werden, wenn sie alle Möglichkeiten der Innenentwicklung geprüft und für nicht geeignet befunden haben." Zudem müsse "die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen besonders begründet werden". Der Gesetzentwurf unterstützt das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren.
 
Zum Wegfall der Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen äußerte Mortler: "Damit ist künftig ein Bebauungsplan vor dem Errichten dieser Anlagen zwingend erforderlich und das Mitspracherecht der Gemeinden über die Standortwahl der Anlagen gestärkt. Ich hoffe, dass sich die Kommunen ihrer Verantwortung bewusst sind. Auch kleine landwirtschaftliche Betriebe müssen in Zukunft eine Chance zur Weiterentwicklung haben, um ihr Familien- und Arbeitseinkommen zu sichern".
 

Grünen: Wenig Handlungsfreiheit für Kommunen

"CDU/CSU und FDP haben endlich erkannt, dass sie mit ihrer agrarindustriellen Blockadehaltung die Wähler im ländlichen Raum verprellen. Aber die Notbremse, die die Koalition kurz vor der Bundestagswahl gezogen hat, stottert", so Friedrich Ostendorff, Grünen-Sprecher für Agrarpolitik. Die Novelle des Baugesetzbuches treffe nur Regelungen für die gewerbliche Tierhaltung ohne ausreichende Futterflächen. So biete sie gerade für die ostdeutschen Kommunen keine Handhabe zur Einschränkung von Intensivtierhaltungsanlagen, weil die Betriebe mit großen Flächen weiter ungehindert baurechtlich privilegiert seien und Gemeinden weiter rechtlos blieben.
 
Hinzu kämen weitere fehlende Punkte wie eine Regelung, dass das Futter für die Tiere tatsächlich überwiegend auf betriebseigener Fläche angebaut und im Betrieb verfüttert werden muss. Zudem hätten die Bürgermeister weiter keine Handhabe, ein Bauverbot auszusprechen, wenn die ökologisch verträgliche Tierzahl auf ihren Flächen überschritten wird.
 
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