Berlin - Der Bundestag hat heute die Baugesetzbuch-Novelle beschlossen. Tierhaltungsanlagen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, sind nicht mehr privilegiert.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in dem Beschluss zur Novelle des Baugesetzbuches mehr Schatten als Licht. Die Novelle bleibt beim Flächenschutz hinter den Erwartungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes zurück. Zwar trage das Gesetz bereits im Namen das Ziel der Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden. An wirklich verbindlichen Vorgaben zur Nutzung von Brachflächen und Leerstand im Innenbereich fehle es aber nach wie vor. Der Schutz landwirtschaftlich genutzter Fläche im Außenbereich werde nur begrenzt verbessert, kritisiert der DBV.
Erleichtert zeigt man sich im DBV, dass es mit überfraktioneller Zustimmung gelungen ist, die allgemeine landwirtschaftliche Bauprivilegierung im Außenbereich zu sichern. Hier bleibt es dabei, dass Landwirte mit ausreichend Fläche auch in Zukunft im Außenbereich frei von Obergrenzen Tierställe bauen können, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Der DBV geht davon aus, dass diese Regelung von Bund, Ländern und Kommunen so genutzt wird, dass den Tierhaltern auch weiterhin eine solide Entwicklungsperspektive verbleibt.
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