Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Politik national

Baugesetzbuch-Novelle: Das sagen die Parteien

am Freitag, 06.07.2012 - 11:04 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Erfolg oder nicht? Darüber gehen die Aussichten auseinander.

Mit der Novelle des Baugesetzbuches soll die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden gefördert werden. Ein weiteres Ziel ist es, den Verbrauch von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch neue Bauvorhaben deutlich zu reduzieren.

Die Privilegierung landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen bleibt von der Neuregelung unberührt. Dagegen gibt es für den Bau großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich Neuregelungen.
  • Details zur Novelle des Baugesetzbuches lesen Sie hier ...
Die Meinungen dazu reichen von der Freude über aktiven Flächenschutz bis hin zu Enttäuschung über verpasste Chancen.

FDP: Aktiver Flächenschutz

"Die Novellierung des Baugesetzbuches stellt für die Entwicklung des ländlichen Raums die richtigen Weichen, ohne dabei landwirtschaftliche Stallanlagen von der Privilegierung auszuschließen", meint Hans-Michael Goldmann, Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses.
 
Die Kumulierung von Bestandszahlen, die nun nur noch für Anlagen gilt, die auf einem Betriebs- oder Baugelände liegen, hält er für sinnvoll. "Dies ist eine sinnvolle Nachbesserung, da so eine einzelbetriebliche Benachteiligung durch Kumulierungseffekte ausgeschlossen werden kann." "Die Verabschiedung der Baugesetzbuch-Novelle schafft nun endlich Klarheit für die Landwirte, fördert die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden und wird so die Flächenversiegelung bremsen, ohne dabei landwirtschaftliche Tierhaltung auszubremsen", so der Ausschussvorsitzende für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Grüne: Regierung verhindert wirksame Maßnahmen gegen Intensivtierhaltung

Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik und Bettina Herlitzius, Sprecherin für Stadtentwicklungspolitik, üben Kritik am Kabinettsbeschluss: "Endlich scheinen die Forderungen der Gemeinden und Bürgerinitiativen, das Planungsrecht für gewerbliche Intensivtierhaltungsanlagen zu ändern, bei der Bundesregierung angekommen zu sein. Statt jedoch unserem Gesetzentwurf von vor über einem Jahr zuzustimmen, der eine wirksame Begrenzung der Intensivtierhaltung im ländlichen Raum herbeigeführt hätte, liegt jetzt ein weitgehend wirkungsloser Kabinettsbeschluss vor."
 
Bei der Errichtung von Intensivtierhaltungsanlagen bleiben die Kommunen nach Ansicht der Grünen immer außen vor, weil diese Anlagen im Baurecht privilegiert sind und wie Bauernhöfe im Außenbereich errichtet werden dürfen, obwohl sie über keine oder nur sehr geringe Flächen für den Anbau von Futtermitteln verfügen.

Stallbau: Die Baugesetzbuch-Novelle im Fokus

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...