"Die Novellierung des Baugesetzbuches stellt für die Entwicklung des ländlichen Raums die richtigen Weichen, ohne dabei landwirtschaftliche Stallanlagen von der Privilegierung auszuschließen", meint Hans-Michael Goldmann, Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses.
Die Kumulierung von Bestandszahlen, die nun nur noch für Anlagen gilt, die auf einem Betriebs- oder Baugelände liegen, hält er für sinnvoll. "Dies ist eine sinnvolle Nachbesserung, da so eine einzelbetriebliche Benachteiligung durch Kumulierungseffekte ausgeschlossen werden kann." "Die Verabschiedung der Baugesetzbuch-Novelle schafft nun endlich Klarheit für die Landwirte, fördert die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden und wird so die Flächenversiegelung bremsen, ohne dabei landwirtschaftliche Tierhaltung auszubremsen", so der Ausschussvorsitzende für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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