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Umwelt

Baum fällen/auf den Stock setzen: Wann ist es erlaubt?

am Donnerstag, 02.10.2014 - 09:18 (Jetzt kommentieren)

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um Bäume zu fällen oder Hecken auf den Stock zu setzen? Wann ist es wieder erlaubt, gibt es Ausnahmen und Einschränkungen? Hier die Antworten …

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt über §39, wann es verboten ist, Bäume zu fällen beziehungsweise Hecken und Büsche auf den Stock zu setzen. Die Maßnahmen sind laut Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1.März und dem 30. September verboten. Das heißt im Umkehrschluss, zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar sind die Maßnahmen wie Fällen, Schneiden und auf den Stock setzen erlaubt.
 
Im Gesetzestext ist von "schonenden Form- und Pflegeschnitten zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen" die Rede. Das gilt für Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Allerdings gibt es Ausnahmen.
  • Dritte Bundeswaldinventur: Geht es dem Wald gut? (8. Oktober) ...

Bäume fällen - in der Verbotszeit

Bäume können auch in der Verbotszeit gefällt werden. Das gilt zu Zwecken wie:
  • Baumaßnahmen (wenn gefällt werden muss)
  • behördlich angeordneten Maßnahmen
  • behördlich durchgeführte oder
  • behördlich zugelasse Maßnahmen
  • öffentliches Interesse
  • Verkehrssicherheit
Die Bundesländer sind bevollmächtigt, die Verbote auszuweiten oder zu entschärfen. Es ist daher ratsam, sich bei der örtlichen Gemeinde zu erkundigen. Das gilt insbesondere für die "Knickpflege" (siehe unten).
  • Bauen in der Landwirtschaft: Antrag genehmigt - so klappt es (30. September) ...

Bäume fällen/Hecken roden: Einschränkungen zum Schutz der Vögel

Es gibt Einschränkungen zum Beispiel zum Vogelschutz, darauf weist der BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz, hin. Es ist bei jeder Baumpflegemaßnahme an den Tierschutz zu denken. Also ist vorab zu prüfen, ob sich Vögel oder Säugetiere (Igel) im Baum, im Geäst in der Hecke befinden. Vor allem, während Vögel in sogenannten Horstbäumen brüten, dürfen diese nicht gefällt werden. Allerdings können Gemeinden Sondergenehmigungen erlassen, wenn durch brechende Bäume oder große Äste Gefahr für die Öffentlichkeit besteht. 
 
Die Einschränkung gilt ebenso für Hecken. Sie dürfen aus Gründen des Vogelschutzes während der Brutsaison nicht gerodet werden. Erlaubt ist hier wiederum ein sogenannter Formschnitt. Der darf ganzjährig gemacht werden. 

Auf den Stock setzen - Knicken

Das Bundesnaturschutzgesetzt regelt als übergeordnetes Werk die Knickpflege, das "Auf den Stock setzen". Auch hier ist es ratsam, bevor die Astschere zum Einsatz kommt, sich zu erkundigen, was auf Landesebene geregelt ist. Im Land Schleswig-Holstein beispielsweise gelten seit dem 1. Juli 2013 neue Regelungen für die Knickpflege. Damit wurden die Pflegemaßnahmen stark eingeschränkt. Eine nicht fachgerechte Knickpflege kann unter Umständen zu einer Ordnungswidrigkeit heranreifen. Ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, muss die zuständige Untere Naturschutzbehörde prüfen.
 
Die Landwirtschaftskammer in Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass Maßnahmen verboten sind, die den Knick zerstören oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen am Knick bewirken.
  • Flächenverbrauch nimmt schwächer ab als geplant (26. September) ...
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