Es gibt Einschränkungen zum Beispiel zum Vogelschutz, darauf weist der
BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz, hin. Es ist bei jeder Baumpflegemaßnahme an den Tierschutz zu denken. Also ist vorab zu prüfen, ob sich Vögel oder Säugetiere (Igel) im Baum, im Geäst in der Hecke befinden. Vor allem, während Vögel in sogenannten Horstbäumen brüten, dürfen diese nicht gefällt werden. Allerdings können Gemeinden Sondergenehmigungen erlassen, wenn durch brechende Bäume oder große Äste Gefahr für die Öffentlichkeit besteht.
Die Einschränkung gilt ebenso für Hecken. Sie dürfen aus Gründen des Vogelschutzes während der Brutsaison nicht gerodet werden. Erlaubt ist hier wiederum ein sogenannter Formschnitt. Der darf ganzjährig gemacht werden.
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