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Bayern muss mit Stromimporten leben

am Samstag, 26.04.2014 - 12:19 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Bayern muss die Einfuhr von Strom aus anderen Bundesländern akzeptieren, auch wenn dieser aus Kohle gewonnen wurde. Eine Eigenversorgung sei "weder realistisch noch anzustreben", meint die Bundesregierung.

Bayern muss die Einfuhr von Strom aus anderen Bundesländern akzeptieren, auch wenn dieser Strom aus Kohle gewonnen wurde. "Ein Verzicht auf Stromimporte nach Bayern wäre nicht mit den gegebenen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen vereinbar."
 
Außerdem stünde er den allen Verbrauchern zugute kommenden Zielen der Intensivierung des Wettbewerbs im Stromhandel sowie der Integration der erneuerbaren Energien entgegen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1177) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/804). Eine Eigenversorgung Bayerns sei "weder realistisch noch anzustreben".

HGÜ-Trasse transportiert nicht nur Kohlestrom

Die immer wieder geäußerten Behauptungen, die neue HGÜ-Trasse (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) Lauchstädt-Meitingen solle hauptsächlich dem Transport von in Ostdeutschland erzeugtem Strom aus Braunkohle nach Bayern dienen, teilt die Bundesregierung ausdrücklich nicht.
 
Weiter heißt es in der Antwort: "Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen hätte eine Abschaltung der ostdeutschen Braunkohlekraftwerke in den nächsten 15 bis 20 Jahren aufgrund des gleichzeitig erwarteten Zubaus erneuerbarer Energien voraussichtlich keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Notwendigkeit des Baus neuer Stromtrassen nach Bayern."

Erdkabel nur in Pilotprojekten

Skeptisch sieht die Regierung den Bau unterirdischer Stromleitungen: "Mit der Erdverkabelung von HGÜ-Leitungen bestehen derzeit noch keine hinreichenden Erfahrungen insbesondere zur wirtschaftlichen und technischen Einsetzbarkeit in unserem Übertragungsnetz. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Bundesregierung der Einsatz von Erdkabeln weiterhin auf ausgewählte Pilotvorhaben und klar definierte Ausnahmefälle zu beschränken."
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