Der von der Firma Tennet geplante 380-kV-Ersatzneubau des Ostbayernrings befindet sich aktuell im Stadium des Raumordnungsverfahrens (ROV). Der Bayerische Bauernverband informierte seine Mitglieder über das Verfahren und über mögliche Auswirkungen. Das Obermainer Tagblatt berichtet darüber auf seiner Internetseite.
Standpunkte der Masten stehen noch nicht fest
Der Ostbayernring ist eine rund 185 Kilometer lange bereits bestehende Stromtrasse, die von Redwitz in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz führt. Um die Versorgungs-, Netz- und Ausfallsicherheit für die gesamte Region Oberfranken und Oberpfalz auch zukünftig sicherstellen zu können, müssen daher die Transportkapazitäten des Ostbayernrings deutlich erhöht werden, erklärt TenneT auf seiner Internetseite. De Facto wird entlang der bestehenden Trasse eine neue und leistungsfähigere Freilandleitung gebaut und die bestehenden Masten abgebaut.
Im Landkreis Lichtenfels sind davon die Gemeinden Redwitz, Hochstadt, Marktzeuln und Burgkunstadt betroffen. Noch stehen aber laut dem Obmainer Tageblatt die genauen Standorte der zwischen 50 und 70 Meter hohen Masten noch nicht fest. Diese werden erst im Planfeststellungsverfahren festgelegt, informierte BBV-Geschäftsführer Hans Rebelein.
BBV: "Nichts im Vorfeld unterschreiben"
Laut Zeitplan sei nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens von 2016 bis 2018 das Planfeststellungsverfahren vorgesehen, in dem mit dem Planfeststellungsbeschluss der genaue Trassenverlauf festgelegt wird. Wie das Tagblatt weiter schreibt, sollten betroffene Landwirte sich den möglichen Trassenverlauf schon jetzt genau anschauen, um möglichst frühzeitig ihre Rechte zu wahren, Daruaf habe BBV-Geschäftsführer Rebelein in einer Informationsveranstaltung hingeweisen.
Möglicherweise könnte bei dem einen oder anderen Landwirt ein Stall oder ein Gebäude in der Flur davon betroffen sein. Aus entsprechenden Erfahrungen der Vergangenheit warnt der BBV-Geschäftsführer eindringlich davor, schon jetzt im Vorfeld zu unterschreiben. Wenn erst eine Grunddienstbarkeit eingetragen sei, brauche man über eine Mastenverschiebung oder andere Details nicht mehr zu reden.
2020 soll die Leitung in Betrieb genommen werden
Verläuft alles nach Zeitplan, ist für 2020 die Inbetriebnahme der neuen Leitung geplant. Von 2020 bis 2021 dann der Rückbau der alten Trasse. Die Fundamente würden bis zu einer Bewirtschaftungstiefe von 1,20 Meter unter der Erdoberkante entfernt. Dies sahen jedenfalls die Rahmenbedingungen im Projekt Altenfeld-Redwitz vor, schreibt das Tagblatt weiter. Eine generelle komplette Herausnahme der Fundamente sei für TenneT ein nicht zumutbarer Aufwand. Sollte für einen Landwirt ein Fundament zum Problem werden, beispielsweise bei einem Stallneubau, könnte ein Anspruch auf Herausnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden, heißt es abschließend auf der Seite des Obmainer Tagblattes.
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BBV: Massive Bewirtschaftungserschwernisse
Wie der BBV in einer Stellungnahme vom Dezember schreibt, sind mit dem NetzausbauEingriffe in das Grundeigentum sowie dessen Nutzung verbunden. Durch Maststandorte und Überspannungen entstehen den betroffenen Landnutzern massive Bewirtschaftungserschwernisse und Verkehrswertminderungen auf ihren Grundstücken! Im Vergleich zur Freileitung sind bei einer Erdverkabelung im Höchstspannungsbereich erhebliche Eingriffe in den Boden und seine Struktur zu erwarten und die Eingriffe in das Eigentum sowie die Nutzung noch gravierender.
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