Er ist inzwischen in Traktoren Standard. Dennoch wird er oft nicht genutzt – der Beckengurt. „Gurt-Muffel“ gefährden dadurch Leib und Leben, warnt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Stürzt das Fahrzeug um, kann der nicht angeschnallte Fahrer aus der Kabine geschleudert werden – mit fatalen Folgen
Traktorenunfälle mit tödlichem Ausgang
28 Traktorenunfälle mit tödlichem Ausgang wurden der SVLFG im Berichtsjahr 2018 gemeldet. Ein trauriger Höchststand in den letzten fünf Jahren, so die Versicherung.
Davon hätten nach den Ergebnissen der Unfalluntersuchungen die meisten tödlichen Verletzungsfolgen durch ein Gurtsystem in Verbindung mit der Umsturzschutzvorrichtung verhindert werden können.
Vorschrift: Gurtsystem mit Überrollschutzstruktur
Ab dem Herstellungsjahr 2018 müssen alle Traktormodelle zwingend mit einem Gurtsystem in Verbindung mit einer Überrollschutzstruktur (ROPS) ausgerüstet sein. Die Überrollschutzstruktur, eine Art Überlebensraum, schützt den Fahrer bei einem Umsturz, vorausgesetzt er ist angeschnallt. Leider wird sich eher selten auf dem Traktor angeschnallt.
- Denn das Sicherheitsgefühl in einem so großen und schweren Fahrzeug ist groß. Dies wiederum verleitet dazu, anzunehmen, bei einem Unfall bietet alleine schon die massive Konstruktion des Fahrzeugs ausreichend Schutz – ein Irrglaube.
- Darüber hinaus wird bei kurzen Fahrten vorausgesetzt, „dass schon nichts passiert“.
Anschnallpflicht: Bußgeld
Unfälle aber richten sich nicht nach Fahrtstrecke oder -dauer. Egal, ob auf dem Feld, auf der Straße oder beim Umsetzen und Rangieren – es kann immer und überall zum Unfall bzw. zum Umsturz kommen. Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 21a Absatz 1 die Anschnallpflicht. Verfügt ein Traktor über ein Rückhaltesystem, so ist dieses auch zu verwenden.
Gegebenenfalls droht ein Bußgeld. Gleiches gilt auch für den Beifahrer.
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