Auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern wurde die Vorlage vertagt. Begründet wurde die Vertagung mit noch vorhandenem "erheblichen Beratungsbedarf". Es gehe nicht darum, die Verordnung zu kippen, hieß es dazu in Schwerin.
Allerdings bedürfe es noch intensiver Diskussionen über eine Reihe von Detailregelungen. Möglicherweise wird der Umweltausschuss der Länderkammer die Einsetzung eines Unterausschusses beschließen.
Die Entscheidung steht bevor
Nach derzeitigem Stand wird der Verordnungsentwurf nunmehr am 17. Juni auf der Tagesordnung des Agrarausschusses stehen. Damit könnte die Vorlage am 5. Juli im Plenum des Bundesrates behandelt werden. Sollte die Länderkammer der Verordnung nach Maßgabe von Änderungen zustimmen, muss die Bundesregierung anschließend entscheiden, ob sie diese Anpassungen akzeptiert. Tut sie dies nicht, müsste sie einen neuen Entwurf vorlegen. Dies wäre mit Sicherheit nicht mehr in dieser Legislaturperiode der Fall.
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