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Berufsunfähigkeit bei Landwirten: Wenn der Traumberuf krank macht

Landwirte sind viel im Freien, die Arbeit ist körperlich anstrengend – die Gefahr, dabei eine beruflich bedingte Krankheit zu erwerben, ist hoch.
am Montag, 19.12.2022 - 16:15

Die Arbeit in der Landwirtschaft ist anstrengend und kann gesundheitliche Probleme verursachen. Früher hieß die Anerkennung eines Leidens als Berufskrankheit oft, dass man den Beruf aufgeben musste. Das hat sich geändert.

Landwirt Josef M. ist beunruhigt. Vorn an der Stirn juckt die Haut. Die Stelle, etwa so groß wie eine 1-Euro-Münze, ist gerötet und will nicht heilen. „Geh doch mal zum Arzt“, rät seine Frau. Josef M. zögert noch ein bisschen, dann greift er zum Telefonhörer und ruft den Hautarzt an. Der stellt eine erschreckende Diagnose: Josef M. hat ein weißen Hautkrebs. Der Bauer ist schockiert. Der Arzt leitet sofort die Behandlung ein. Gottseidank ist es nur eine Vorstufe in einem sehr frühen Stadium. Die Stelle lässt sich operativ entfernen.

Hautkrebs: Anerkennung als Berufskrankheit bei Landwirten möglich

Weißer Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebsarten. Er entsteht durch übermäßige UV-Strahlung, also wenn die Haut zu oft ungeschützt der Sonne ausgesetzt ist. Gefährdet sind Menschen, die übermäßig häufig ein Sonnenbad nehmen, und natürlich vor allem Menschen, die viel und lange draußen arbeiten: Bauarbeiter, Dachdecker – und selbstverständlich Landwirte und Forstwirte. Seit 2015 ist diese Krebsart als Berufskrankheit offiziell anerkannt.

Berufskrankheiten - was genau ist das?

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden. Allerdings werden nicht alle Krankheiten anerkannt, sondern nur die, die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) Anlage 1 aufgeführt sind. Insgesamt sind 82 Krankheitsbilder als Berufskrankheit anerkannt, angefangen bei Erkrankungen durch chemische Stoffe über bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten bis hin zu von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten.

Berufskrankheiten - die Gruppen:

  • durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  • durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  •  durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  • durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten
  • Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells
  • Hautkrankheiten
  • Krankheiten sonstiger Ursache
  • neue Berufskrankheiten/Erweiterung bestehender Berufskrankheiten

Wie oft werden Berufskrankheiten bei Landwirten anerkannt?

Nur etwa die Hälfte der angezeigten Fälle wird auch bestätigt. Im Jahr 2019 gab es deutschlandweit (über alle Berufe hinweg) rund 80.000 Fälle, bei denen der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestand. Bestätigt wurden aber nur 35.000 Fälle. Neuer sind die Zahlen der SVLFG-Statistik: Sie weist für das Jahr 2021 insgesamt 4.615 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit aus, davon 2.494 Anzeigen auf Verdacht einer Hautkrankheit. Anerkannt wurden 1.581 der Hauterkrankungen und insgesamt 2.623 Berufskrankheiten.

Wie gehe ich bei Verdacht auf eine Berufskrankheit als Landwirt vor?

„Wer den Verdacht hat, an einer beruflich bedingten Erkrankung zu leiden, sollte seine Beschwerden beim Haus- oder Facharzt abklären lassen und auch darauf hinweisen, dass er sie für eine durch die Arbeit verursachte Krankheit hält“, erläutert Regine Rolff von der SVLFG. Die Ärzte seien zudem verpflichtet, eine Berufskrankheitsmeldung zu erstellen, sobald sie der Meinung sind, das Leiden könnte beruflich bedingt sein. „Wer unsicher ist, kann sich auch jederzeit an uns wenden“, ergänzt die SVLFG-Expertin. „Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“

Was bringt mir die Anerkennung?

Wenn Versicherte an einer Berufskrankheit leiden, haben sie Anspruch auf umfassende Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Leistungsumfang hängt ab von der Schwere der Erkrankung. Ist die Erwerbsfähigkeit des oder der Betroffenen dauerhaft gemindert, gibt es auch eine Rente. Achtung: Die Erwerbsminderung muss mindestens 20 Prozent betragen. Eine Ausnahme gilt hierbei für landwirtschaftliche Unternehmer, Ehegatten und Lebenspartner sowie nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörigen, bei denen sie mindestens 30 Prozent betragen muss.

Berufsaufgabe bei Anerkennung als Berufskrankheit nicht mehr nötig

Eine besonders für Landwirte positive Änderung gibt seit Januar 2021: Einige Erkrankungen wurden nämlich bis dahin nur anerkannt, wenn die Betroffenen die Tätigkeit, die als Ursache dafür erkannt worden ist, aufgegeben haben – für die meisten Landwirte, die ihren Beruf als Berufung verstehen, undenkbar! Die Folge war oft, dass aus Angst die Krankheit nicht angegeben oder verharmlost wurde.

Typische Berufskrankheiten bei Landwirten

Neben dem bereits beschriebenen Weißen Hautkrebs gibt es eine ganze Reihe von Erkrankungen, die bei in der Landwirtschaft Tätigen auftreten und auch als beruflich bedingte Erkrankung anerkannt werden können: Wirbelsäulenschäden wie Schädigungen der Bandscheibe, Gelenkerkrankungen und -verschleiß, Atemwegserkrankungen, Borreliose, Hauterkrankungen durch UV-Strahlung, durch Nässe, Staub, Schmutz, Wasser, Kälte und Hitze

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