Im Juni 2015 alarmierten Ergebnisse einer von den Grünen in Auftrag gegebenen Untersuchung von Glyphosat-Rückständen in der Muttermilch die Öffentlichkeit. In allen 16 untersuchten Muttermilchproben wurden nach Aussagen der Bundestagsfraktion Bündnis 90 /Die Grünen Glyphosatrückstände über dem für Trinkwasser zulässigen Rückstandshöchstgehalt von 0,1 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter) nachgewiesen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) äußerte wisssenschaftliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Ergebnisse und gab eine eigene Studie in Auftrag.
BfR lässt 114 Muttermilchproben untersuchen
Das Bundesinstitut bezweifelte die Ergebnisse da „aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften von Glyphosat kein relevanter Übergang des Wirkstoffes in Muttermilch zu erwarten ist.“ Das BfR beauftragte laut Pressemitteilung europaweit renommierte Forschungslabore, zwei unabhängige Analyseverfahren mit hoher Sensitivität zu entwickeln und damit 114 Muttermilchproben aus Niedersachsen und Bayern zu untersuchen.
Keine Rückstände in Muttermilch festgestellt
In keiner der untersuchten Muttermilchproben wurden laut BfR Rückstände des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat oberhalb der Nachweisgrenze gemessen. Aufgrund dieser Ergebnisse sieht sich das BfR in seiner aus den physikalisch-chemischen Eigenschaften von Glyphosat und aus Daten zur Toxikokinetik und dem Metabolismus an Versuchs- und Nutztieren gewonnenen Auffassung bestätigt, dass kein relevanter Übergang dieses Wirkstoffes in die Muttermilch stattfindet.
Die Ergebnisse haben laut BfR auch Eingang in die EFSA-Schlussfolgerungen gefunden, die nun wissenschaftliche Grundlage des erneuten Genehmigungsverfahrens für Glyphosat auf europäischer Ebene sind.
Ursache für unterschiedliche Studienergebnisse
Das verwendete Analyseverfahren der Grünen-Studie sei, so das BfR, 75-mal empfindlicher als die üblicherweise zur Analyse von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln angewandten Verfahren gewesen. Für die Grünen-Untersuchung der 16 Muttermilchproben, hatte das damalige Prüflabor als Nachweisverfahren einen sogenannten ELISA-Test verwendet, erklärt das BfR. Einzelheiten zur Durchführung dieses Tests seien nicht veröffentlicht worden. Die Glyphosat-Konzentrationen in den Proben sollen zwischen 0,21 und 0,43 ng pro Milliliter gelegen haben und damit um etwa den Faktor 200 niedriger als vom Hersteller des ELISA-Tests noch als zuverlässige Bestimmungsgrenze angegeben (75 ng pro ml). Zudem wurden die angeblichen Befunde in Muttermilch nicht durch ein unabhängiges Analyseverfahren bestätigt, so das BfR in ihrer Mitteilung.
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