Mit Blick auf den Wildtierbericht, der für 2018 aussteht, will Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) prüfen lassen, ob der Biber in Zukunft jagdbar wird. Das berichtet jagderleben.de. Gegenüber dem 'SWR' äußerte sich der studierte Förster dazu folgendermaßen: "Der Biberbestand nimmt so überhand, dass wir ihn mittelfristig managen müssen".
Nach Angaben des Ministeriums sei die Population der Nager seit 2008 von 1.000 auf 3.500 Tiere angewachsen. Parallel dazu steigen die Biberschäden in Land- und Forstwirtschaft in Form von überfluteten Feldern oder unterspülten Wegen. Zur Klärung der Problematik will Hauk gemeinsam mit dem zuständigen Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) eine Lösung finden.
Erste Reaktionen auf Biberjagdbarkeit
Ein Sprecher des Naturschutzbund (NABU) sieht auf Anfrage des 'SWR' dazu allerdings keine Veranlassung: "Wir sind klar gegen die Einstufung des Bibers als jagdbare Art."
Dem Landesjagdverband Baden-Württemberg ist dagegen viel an einer wissensbasierten und ergebnisoffenen Überprüfung gelegen. Denn nach Landesjägermeister Jörg Friedmann sei das "zentraler Ansatz des neuen Gesetzes."
Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zur Neubewertung
Damit meint Friedmann das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Seit April 2015 gilt in Baden-Württemberg das Gesetz, das von der damaligen Landesregierung (Grüne und SPD) auf den Weg gebracht worden ist. Mit ihm kam das sogenannte Schalenmodell. Es unterteilt die dem Jagdrecht unterliegenden Arten in drei Gruppen:
- nutzbar
- begrenzt nutzbar
- geschützt
Von Seiten der Politik sollte so die Möglichkeit geschaffen werden, artspezifisch auf neue wissenschaftliche, jagd- oder naturschutzfachliche Belange einzugehen. Gegebenenfalls sollten Tiere von der einen Schale in die andere wandern können oder neue hinzugefügt werden. Wenn es nach dem Landwirtschaftsminister geht, darf sich das Gesetz nun beweisen.
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