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Umwelt

Biberschäden: Diese praktischen Maßnahmen schützen

am Dienstag, 22.09.2015 - 10:29 (Jetzt kommentieren)

Der Biber hat sich vor allem in Bayern so prächtig entwickelt, dass er für Landnutzer zum Problem geworden ist. In absoluten Ausnahmefällen ist er zum Abschuss freigegeben. Es gibt aber auch Präventionsmaßnahmen, die vor dem Nager schützen.

In Bayern sorgt die Vermehrung des Bibers nach wie vor für Unmut. Auch der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes Walter Heidl ist alamiert. Vergangene Woche verschaffte er sich in Feilenmoos einen Überblick über das Ausmaß der Schäden. Allein im vergangenen Jahr wurden laut Heidl Biberschäden von mehr als 700.000 Euro in der bayerischen Land-, Forst- und Teichwirtschaft gemeldet.
 
17.000 Biber gibt es derzeit in Bayern. Fraßschäden in Mais- und Getreidebeständen, überschwemmte Acker- und Wiesenflächen, einbrechende Schlepper aufgrund von unterhölten Wegen, Äckern und Wiesen sind die Folge.
 
Und auch in Brandenburg sorgt der Biber für Probleme. Ende April wurde dort eine Biberverordnung in Kraft gesetzt. Doch was kann getan werden, um sich vor Fraßschäden und Überschwemmung zu schützen? Das Bayerische Bibermanagement empfiehlt unter anderem präventive Maßnahmen, die teilweise finanziell unterstützt werden.

1. Ungenutzte Gewässerrandstreifen schaffen

90 Prozent der Konflikte entstehen innerhalb eines zehn Meter breiten Streifens entlang des Ufers. Eine wirksame Maßnahme, um Probleme mit dem Biber zu vermeiden, kann daher die Verlagerung der Nutzung durch die Anlage von ungenutzten Gewässerrandstreifen darstellen. Für diese Maßnahmen bieten die staat­lichen Landwirtschafts- und Naturschutzprogramme  in Bayern Ausgleichszahlungen an.

2. Elektrozaun für einen kurzen Zeitraum aufstellen

Ein Elektrozaun hält den Biber wirksam von landwirtschaftlichen Kulturen fern bzw. verhindert, dass er seine Dämme und Burgen an problematischen Stellen baut. Da der Biber diese Orte schon nach einem einzigen - ungefährlichen - Stromschlag meidet, muss der Zaun nur vorübergehend angebracht werden.

3. Dauerhafte Drahtgeflechte

Bei wertvollen Gehölzen oder an Zu- und Abflüssen von Fischteichen hilft der dauerhafte Einsatz von Drahtgeflechten. 

4. Sicherungsmaßnahmen bei Deichneubauten einplanen

Befestigungen aus Stein oder eingebaute Drahtgitter verhindern, dass der Biber Wege und Deiche untergräbt. Beim Neubau eines Deiches sollten diese Sicherungsmaßnahmen grundsätzlich vorgesehen werden.

5. Biberdämme dürfen auch entfernt werden

Müssen großflächige Überschwemmungen verhindert oder Gebäude geschützt werden, dürfen auch Biberdämme drainiert oder entfernt werden.

Biber dürfen in Ausnahmefällen geschossen werden

Grundsätzlich unterliegen Biber in Deutschland nicht dem Jagdrecht und sind streng geschützt. Die Biberverordnung in Brandenburg setzt aber darauf an, dass bei Gefahr für Leib und Leben, beispielsweise durch die Schädigung von Hochwasserschutzanlagen und Straßen, und bei erheblichen wirtschaftlichen Schäden gehandelt werden muss. In letzter Konsequenz ist auch das Fangen und die Tötung einzelner Biber vorgesehen.
 
Auch in Bayern können die Tiere bei gefährdeten Dämmen und Kläranlagen ohne Ausnahmegenehmigung gefangen oder geschossen werden. Hinzu kommen Fischteiche, gefährdete Straßen und die Bereiche entlang von Entwässerungsgräben. In FFH-Gebieten können Einzelgenehmigungen erteilt werden.  

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